Geflügelpest: Ab morgen Aufstallungspflicht in ausgewiesenen Risikogebieten des Rhein-Neckar-Kreises / Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind im gesamten Landkreis untersagt
Wegen der Geflügelpest gilt ab morgen, 4. März, in ausgewiesenen Risikogebieten im Rhein-Neckar-Kreis eine Aufstallungspflicht. Darauf weist das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hin.
Nachdem am 16. Februar 2023 ein Fall von Geflügelpest (HPAI) bei einem Wanderfalken im Rhein-Neckar-Kreis…