Unentgeltliche Ruftaxinutzung für Inhaber des Schülerticket Hessen im Kreis Bergstraße
Das MAXX-Ticket des VRN, das den Kreis Bergstraße sowie Teile von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz abdeckt, bleibt weiterhin erhältlich. Mit der Einführung des landesweiten Schülertickets Hessen wird das bereits bestehende Tarifangebot des MAXX-Tickets vom VRN ergänzt.
Grundsätzlich gelten bei der Nutzung der Ruftaxiverkehre gesonderte Tarife. Die Ruftaxi-Preise sind örtlich unterschiedlich und richten sich nach der Fahrstrecke. Inhaber von Halbjahres- und Jahreskarten können die Ruftaxi-Angebote im VRN kostenlos nutzen, so auch die Inhaber eines MAXX-Tickets und auch die Inhaber eines Schülertickets Hessen im Kreis Bergstraße.
Weitere Informationen zur Nutzung der Ruftaxi-Angebote unter https://www.vrn.de/mobilitaet/bedarfsverkehre/ruftaxi/index.html
Für die Ruftaxinutzung der Inhaber des Schülerticket Hessen gelten in den anderen Verbünden in Hessen jeweils die Tarifregelungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) entsprechend.