LKA-RP: LKA zeichnet bewährte Kraftfahrer aus - Jetzt bewerben!

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LKA-RP

14.08.2018 – 08:55
Oft unterschätzt: der Beruf des Kraftfahrers

Mainz (ots) - Lassen Sie sich auszeichnen!

Sie sind ein erfahrener Fahrer und sind seit vielen Jahren unfallfrei unterwegs? Sie haben keine Eintragung im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt? Dann lassen Sie sich dafür auszeichnen und seien Sie ein Vorbild für andere Verkehrsteilnehmer!

Seit 1952 zeichnet die Deutsche Verkehrswacht bewährte Kraftfahrer als Anerkennung für vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr aus. Eine Auszeichnung können alle Kraftfahrer und Berufskraftfahrer mit mindestens zehnjähriger vorbildlicher Fahrzeit erhalten.

Vorgenommen werden diese Auszeichnungen von der Verkehrsunfallprävention des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Verkehrswacht Mainz. Dort erhalten interessierte Kraftfahrer weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen.

Die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer ist neben der Anerkennung eine Verpflichtung: Sie nimmt die Ausgezeichneten auch für die Zukunft in die Verantwortung. Mit der Annahme der Auszeichnung willigt der Kraftfahrer ein, "auch weiterhin durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein".

Die Auszeichnung "Bewährter Kraftfahrer" gibt es in den folgenden Stufen:

- Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
- Silber für 20 Jahre Fahrzeit
- Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
- Gold für 30 Jahre Fahrzeit
- Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit
- Goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit
Voraussetzungen:

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Antragstellerin / der Antragsteller

- weder wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften
gerichtlich verurteilt worden sein,
- noch wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften mit
einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das
Fahreignungsregister geführt hat,
- noch wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften
gerichtlich verurteilt worden sein.
Innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums darf der Antragstellerin / dem Antragsteller weder die Fahrerlaubnis entzogen noch gegen sie / ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden sein.

Bewerbungen für die Auszeichnung als "Bewährter Kraftfahrer" richten Sie bitte bis spätestens 21. September 2018 an

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Die Auszeichnung wird am 27. September um 15:00 Uhr im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz im Jakob-Steffan-Raum durchgeführt