Soforthilfeprogramms des Bundes für Kleinunternehmen: Erste Auszahlungen vorgenommen

isb20170921

Mainz, 3. April 2020. Wenige Stunden nach Vorliegen der Verwaltungsvorschrift des Bundes für sein
Soforthilfeprogramm konnten Soloselbstständige und Kleinbetriebe ihre Anträge bei der Investitions- und
Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) einreichen – nun werden die ersten Auszahlungen vorgenommen.

„Die Abwicklung der Anträge läuft auf Hochtouren, um den Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen
so schnell wie möglich die nötigen Liquiditätshilfen bereitstellen zu können. Die ersten Auszahlungen wurden heute durch die ISB vorgenommen“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Anträge auf Soforthilfe könnten weiterhin bei der ISB gestellt werden.

„Die Nachfrage nach den Bundesmitteln ist enorm“, erläutert ISB-Vorstandssprecher Ulrich Dexheimer. Bis Freitag seien 49.000 Anträge eingegangen. Von nächster Woche an sollen die Anträge weitgehend digitalisiert bearbeitet werden, um dem Ansturm gerecht zu werden.

Im Rahmen des Programms erhalten Selbstständige und Unternehmen, die bis zu fünf Mitarbeitende
(Vollzeitäquivalente) beschäftigen, einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 9.000 Euro.
Unternehmen, die über fünf und höchstens zehn Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen, können
einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beantragen.