Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz

K1024 lka rp gemeinsame presseerklaerung der staatsanwaltschaft kaiserlautern des polizeipraesidiums westp
LKA

LKA-RP: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kaiserlautern des Polizeipräsidiums Westpfalz und des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz

   Mainz (ots) -

 

   Festnahme in Chemnitz nach Sexualstraftaten in Kaiserlautern

   Der Haftbefehl des Landgerichts Kaiserslautern gegen einen mutmaßlichen Sexualstraftäter konnte am Montagnachmittag in der Chemnitzer Innenstadt von der Polizei vollstreckt werden. Der 22-Jährige steht im Verdacht, seit Anfang April mehrere Kinder sexuell missbraucht zu haben. Der Tatverdächtige wurde nach seiner Festnahme am Dienstagmittag dem Haftrichter beim Chemnitzer Amtsgericht vorgeführt. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten und der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Laut Haftbefehl ist der 22-jährige Mann dringend verdächtig, bereits Anfang April

2016 in Kaiserslautern an einem Tag innerhalb weniger Stunden zwei Kinder im Altern von sieben Jahren und ein Kind im Alter von elf Jahren sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erwirkte einen Haftbefehl und leitete eine Öffentlichkeitsfahndung ein. Die Polizei in Kaiserslautern fahndete seitdem öffentlich nach dem Tatverdächtigen. Fahnder des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz konnten den Mann in Chemnitz ausfindig machen. Im Zuge des länderübergreifenden Informationsaustausches erfuhren die Ermittler aus Rheinland-Pfalz von zwei ähnlichen, in Chemnitz begangenen Taten. Dabei war ihnen die Übereinstimmung in der Personenbeschreibung des mutmaßlichen Täters aufgefallen. Durch die enge Zusammenarbeit der Rheinland-Pfälzer und Chemnitzer Kriminalisten sowie aufgrund intensiver Ermittlungen beiderseits konnte der 22-Jährige gestern in Chemnitz festgenommen werden. Polizei und Staatsanwaltschaft bedanken sich bei den Medien und der Bevölkerung für die Unterstützung der Fahndung und bitten darum, von einer weiteren Veröffentlichung des zu Fahndungszwecken herausgegeben Bildmaterials abzusehen. Über wesentliche weitere Verfahrensschritte wird die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern durch Pressemitteilungen unterrichten.