LKA-RP: Gewalt zu Hause: Suchen Sie sich Hilfe

lka rp gewalt zu hause suchen sie sich hilfe
14.09.2017 – 10:17
Gewalt zu Hause: Kein Tabu, Opfer sollten sich Hilfe suchen 
Mainz (ots) - Körperliche und seelische Gewalt sind mittlerweile zu einem Problem geworden, welches in jeder gesellschaftlichen Schicht vorkommt. Gerade in engen sozialen Beziehungen kommt es zu einer solchen Gewaltausübung. Oftmals findet diese "zu Hause" statt. Doch auch Gewalt zwischen bereits getrennt lebenden Partnern wird von dem Begriff der Gewalt in engen sozialen Beziehungen umfasst. Im Jahr 2016 hat die Polizei 10.164 Fälle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Land Rheinland-Pfalz erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr ist hierbei ein leichter Rückgang um 56 Fälle (-0,5%) zu verzeichnen.

Trotzdem bleibt das Thema "Häusliche Gewalt" oder auch Gewalt in Partnerschaften tabuisiert und gesellschaftlich nicht ernst genommen. Leittragende dieser Gewalt sind meistens Frauen und die im Haushalt lebenden Kinder.

Emotional und finanziell abhängig, fällt es den Opfern oft sehr schwer, den Teufelskreis zu durchbrechen. Die Polizei wird häufig erst dann gerufen, wenn sich die Gewaltspirale in körperlicher Gewalt zeigt. In vielen Fällen sind es aber nicht die Opfer selbst, die die Polizei rufen. Teilweise sind es auch sich sorgende und aufmerksame Nachbarn, die aufgrund hörbarer Streitigkeiten und Hilferufen aktiv werden.

Straftaten in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel Körperverletzungen oder auch Sexualdelikte. Auch die Ausübung psychischer Gewalt fällt in den Bereich der Gewalt in engen sozialen Beziehungen.

Trotz des Hilferufs der Betroffenen schaffen es viele nicht, sich von dem Partner zu trennen. Um sich aus einer von Gewalt geprägten Beziehung zu lösen, bedarf es in der Regel einer fachkundigen Beratung und Unterstützung.

Die Polizei kann in den Fällen der Gewalt in engen sozialen Beziehungen lediglich kurzfristig intervenieren. Eine Langzeitlösung kann dadurch nicht erreicht werden. In aktuellen Fällen kann durch die Polizei ein Platzverweis gegenüber dem Aggressor ausgesprochen werden. Durch diese polizeiliche Verfügung kann dem Täter lediglich zeitlich befristet verboten werden, sich unter anderem dem Opfer auf eine bestimmte Entfernung zu nähern, weitere Aufenthaltsorte des Opfers (Arbeitsplatz, Wohnung) aufzusuchen oder ansonsten mit dem Opfer in Kontakt zu treten.

Opfer sollten diese Zeit nutzen, um diverse Beratungen in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz (Näherungs- und Kontaktverbot) bei dem zuständigen Amts- /Familiengericht zu beantragen. Im Gegensatz zur polizeilichen Verfügung ist nämlich eine gerichtliche Verfügung in der Regel über mehrere Monate gültig. Diese Schutzanordnung sollte derart ausgestaltet sein, dass den im konkreten Einzelfall vorliegenden Gefährdungs- und Bedrohungssituationen Rechnung getragen wird.

Wer kann mir helfen, wenn ich Opfer "häuslicher Gewalt" werde?

- Vertrauen Sie sich Freunden und der Familie an. Hier erhalten
Sie oftmals die Unterstützung und Hilfe, die Sie in Ihrer Situation
benötigen. - In aktuellen Not- und Gefahrensituationen erhalten Sie
sofortige Hilfe durch die Polizei über den Polizeinotruf 110. - Die
Opferschutzbeauftragten der rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien -
Private und kommunale Hilfseinrichtungen wie zum Beispiel:
- örtlicher Frauennotruf
- örtliches Frauenhaus
- örtliche (Männer-) Beratungsstellen
- Weißer Ring - Rechtsantragstellen der Amtsgerichte
Wo erhalte ich Informationsmaterialien zum Thema "Häusliche Gewalt"?

Unter anderem werden bei folgenden Stellen bzw. Internetplattformen Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt:

- http://www.polizei-beratung.de - Rheinland-pfälzische
Polizeidienststellen - (Kriminal-) Polizeiliche Beratungsstellen der
Polizei Rheinland-Pfalz - Örtliche Interventionsstellen und
Frauenhäuser - Ministerium der Justiz, Rheinland- Pfalz (Stiftung
Rheinland-Pfalz für Opferschutz) - Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend