Frankenthal: Kettenkollision am Europaring – zwei Leichtverletzte, Zeugen zu BMW gesucht

Frankenthal: Kettenkollision am Europaring – zwei Leichtverletzte, Zeugen zu BMW gesucht

Frankenthal: Kettenkollision am Europaring – zwei Leichtverletzte, Zeugen zu BMW gesucht

Am 30.10.2025 kam es am Europaring zu einer seitlichen Kollision mit drei beteiligten Autos. Zwei Fahrer wurden leicht verletzt, zwei Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Der Unfallhergang

Laut Polizeidirektion Ludwigshafen ereignete sich der Verkehrsunfall am Donnerstag, 30.10.2025, gegen 14:45 Uhr im Europaring in Frankenthal, Höhe einer Bäckereifiliale. Ein 74-jähriger Mercedes-Fahrer wollte aus einer Parklücke in Längsaufstellung in den fließenden Verkehr einfädeln. Dabei kam es zur seitlichen Kollision mit einem vorfahrtsberechtigten 21-jährigen VW-Fahrer. In der Folge geriet der Mercedes auf die Gegenfahrbahn und stieß dort mit einem BMW zusammen.

Verletzte und Schäden

Beide Fahrer (Mercedes und VW) erlitten leichte Verletzungen; eine medizinische Versorgung vor Ort war nicht erforderlich. Die Fahrzeuge von Mercedes und VW waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Der unfallbeteiligte BMW setzte seine Fahrt zunächst ohne anzuhalten fort und konnte erst im Nachgang festgestellt werden.

Zeugenaufruf

Wer Hinweise zum unfallbeteiligten BMW oder zum Unfallhergang geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Frankenthal zu melden: telefonisch unter 06233/313-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Pressemitteilung wurde am 31.10.2025, 10:51 Uhr, veröffentlicht.
Hinweise für Beteiligte & Zeugen

Bei jeder Kollision gilt: Anhalten, sichern (Warnblinker, Warndreieck), Personalien austauschen, Polizei informieren und den Unfallort fotografisch dokumentieren (Übersichten, Schäden, Spuren). Zeugenhinweise – auch kleine Details wie Teilkennzeichen, Fahrzeugfarbe oder Fahrtrichtung – können entscheidend sein. Wer sich nach einer Kollision entfernt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen (§ 142 StGB „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“).