Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis und illegaler Aufenthalt – Kontrolle auf der BAB 61
Für zwei niederländische PKW-Führer endete die Fahrt an der Kontrollstelle, da beide unter Einfluss von Betaübungsmitteln ihre Fahrzeuge geführt hatten; sie erwartet jeweils ein Bußgeld von mindestens 500,- €.
Ein weiterer niederländischer Fahrzeugführer wird sich einem Strafverfahren stellen müssen, da er trotz eines bestehenden Fahrverbotes seinen PKW geführt hatte.
Für eine kamerunische Staatsangehörige endete die Kontrolle im polizeilichen Gewahrsam, da sie sich illegal in Deutschland aufhielt.
Zu guter Letzt wurde im Rahmen der Kontrolle noch eine kleinere Menge Marihuana sichergestellt.