Polizei beanstandet Lkw mit 25 Tonnen ungesicherter Ladung und defekter Bremsanlage

K1024 polizeidirektion ludwigshafen

(BAB 61, Frankenthal)

Polizei beanstandet Lkw mit 25 Tonnen ungesicherter Ladung und defekter Bremsanlage

Am Montag, 05.09.2016, fiel um 16:40 Uhr einem Kontrollteam des Schwerverkehrskontrolltrupps des Polizeipräsidiums Rheinpfalz auf der BAB 61 im Bereich Frankenthal ein in nördliche Richtung fahrender Sattelzug mit deutlicher „Schieflage“ auf, der anschließend auf dem Parkplatz „Auf dem Hahnen“ einer Kontrolle unterzogen wurde.

Hierbei ergaben sich gleich mehrere gravierende Verstöße.  Die Ladung, bestehend aus 60 Ballen Altpapier mit einem Gesamtgewicht von 25 Tonnen, wurde de facto ohne Sicherung transportiert. Alle verwendeten Spanngurte wiesen keinerlei Vorspannkräfte auf und waren allesamt derart beschädigt, dass sie nicht mehr verwendet werden durften. Die Ladung, die mit erheblichen Lücken zueinander verladen war, ließ sich auf Grund ihrer Beschaffenheit auch nicht mittels Spanngurten sichern.

Im Verlauf der Kontrolle konnten die Beamten am Sattelauflieger ein verdächtiges „Zischen“ wahrnehmen. Ursache hierfür war ein komplett durchgerosteter Druckluftbehälter der Bremsanlage; der zweite Vorratsbehälter war bereits stark angerostet und war nicht im Stande die für Bremsungen nötige Druckluft zu halten.

Last but not least mussten noch zwei Reifen beanstandet werden, da sie bis zur Mindestprofiltiefe abgefahren  bzw. stark beschädigt waren. Die Weiterfahrt musste daraufhin an Ort und Stelle untersagt werden.

Der verantwortliche Verlader wird mit einem bedeutenden Bußgeld wegen der mangelhaften Ladungssicherung zu rechnen haben; den Fahrzeugführer und den Fahrzeughalter erwarten wegen der mangelhaften Ladungssicherung und den technischen Mängeln ebenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im Verfahren gegen den Fahrzeughalter wird ein Verfallsverfahren angestrebt, was zur Folge hat, dass der Gewinn aus dem unter diesen Umständen unzulässigen Transport abgeschöpft wird. Die errechnete Höhe dieses Verfahrens beträgt 1020.—Euro.