Gesetzliches Haltverbot in engen Straßen in Maudach – Insgesamt sechs Straßen komplett oder teilweise im Stadtteil betroffen

Ludwigshafen, den 19. Februar 2019

stopping 2884185 1920
pixabay

Der Bereich Straßenverkehr informierte am vergangenen Mittwoch, 13. Februar 2019, den Ortsbeirat Maudach über die Thematik enger Straßen und die daraus folgenden, verkehrlichen Konsequenzen. Anlass waren vermehrte Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern insbesondere aus dem Stadtteil Rheingönheim sowie von Ortsbeiräten in Bezug auf die Sicherstellung der Rettungswege im Stadtgebiet.
Eine Straßenstelle gilt nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung als eng, wenn dort durch haltende Fahrzeuge die Durchfahrt eines Fahrzeugs mit größtmöglicher Breite von 2,55 Meter zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von mindestens 0,5 Meter (je 25 Zentimetern auf beiden Fahrzeugseiten) nicht mehr möglich ist. Das heißt, wenn die Durchfahrtsbreite der Straße weniger als 3,05 Meter beträgt, besteht ein gesetzliches Haltverbot.
Insgesamt begutachteten im Zuge einer Verkehrsschau die Bereiche Straßenverkehr und Feuerwehr in Maudach sechs Straßen, die nach oben genannter Definition als kontrollbedürftig galten. Die Befahrung erfolgte mit einem Löschfahrzeug beziehungsweise mit einem Drehleiterfahrzeug der Feuerwehr. Dabei wurden unter Berücksichtigung und Prüfung vorgegebener feuerwehrtechnischer Standards alle Möglichkeiten ausgelotet, die einen Rettungseinsatz trotz geparkter Fahrzeuge noch möglich machen. Die Entscheidung ob Parken in einer engen Straße tolerabel ist oder nicht, fiel mit Blick auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und berücksichtigte entsprechend alle Optionen, die der Feuerwehr ermöglichen, die Straße zu befahren. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wie zum Beispiel unterschiedliche Kurvenradien oder bauliche Gegebenheiten lassen sich Straßen mit gleicher Fahrbahnbreite nicht ohne weiteres miteinander vergleichen. Ob das Parken in den zu bewerteten Straßen tolerabel ist oder nicht, wurde anschließend für jede Straße separat entschieden.

Wegen des hohen Parkdrucks an einigen Stellen in Maudach tolerierte die Verkehrsüberwachung des Bereichs Straßenverkehr in der Vergangenheit grundsätzlich das Halten und Parken dort, soweit es nicht zu konkreten Behinderungen führte.
Im nächsten Schritt werden über den Ortsbeirat hinaus, auch die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner beziehungsweise Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit einem Merkblatt über die Thematik der engen Straßen informiert.
Von dem gesetzlichen Haltverbot in Maudach sind die Knappengasse mit dem Wegfall von 16 und die Pfarrgasse mit dem Wegfall von 18 Parkplätzen komplett betroffen.
Ergänzende Maßnahmen, um teilweise noch das Parken zulassen zu können, müssen in den nachfolgenden zwei Straßen getroffen werden:

• Hintergasse, Hausnummern 24 bis 26: In der Straße Breite Straße auf Höhe der Hausnummer 71 und der Nelkestraße auf Höhe der Hausnummer 2 erfolgt eine Verlängerung des bestehenden Haltverbotes um einen weiteren Parkplatz. In der Hindenburgstraße auf Höhe der Hausnummern 13 und 13a besteht ein Haltverbot über eine Fläche für zwei Fahrzeuge, um in die Hintergasse ein- und ausfahren zu können.
• Schelmenzeile: Haltverbot auf Höhe der Hausnummern 26 und 28. Dadurch fällt ein Parkplatz weg. Im Kurvenbereich ab Hausnummer 12 bis zur Von-Sturmfeder-Straße auf Höhe der Hausnummer 60 darf nicht mehr geparkt werden, wodurch drei Parkplätze wegfallen. Auf Höhe der Hausnummern 7 bis 13 beziehungsweise 4 bis 17 ist ein Parkplatz betroffen.
Nachdem in den Ortsbeiratssitzungen die Stadtverwaltung über die Ergebnisse der stadtweiten Verkehrsschau und der daraus resultierenden verkehrlichen Maßnahmen informiert hat, wird im Anschluss nach einer Übergangsfrist das gesetzliche Haltverbot in engen Straßen im gesamten Stadtgebiet kontrolliert und entsprechend geahndet.