Auch im Kran- kenhaus Zum Guten Hirten müssen die Patienten vorerst auf Besuche verzichten.

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Unser Beitrag zur Eindämmung der Pandemie: 
Ab sofort können Patientinnen und Patienten im Krankenhaus Zum Guten Hirten, wie in den meisten anderen Krankenhäusern, nicht mehr besucht werden.

Das Besuchsverbot soll helfen, das Ansteckungsrisiko für Patienten, Besucher und Mitarbeiter weiter einzudämmen. Ausnahmen bei kritisch kranken oder sterbenden Patienten sind nach Rücksprache mit den Pflegefachkräften möglich.

Das Besuchsverbot ist eine Vorsichtsmaßnahme. Im Krankenhaus Zum Guten Hirten wird zurzeit (18.03.2020, 11.00 Uhr) kein Patient mit der COVID19- Erkrankung behandelt.

Informationen zum Coronavirus SARS CoV 2 finden Sie auf den Homepages des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de).