Wahlausschüsse entscheiden über Wahlvorschläge

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Ludwigshafen, den 6. Januar 2016


Wahlausschüsse entscheiden über Wahlvorschläge

In ihrer Sitzung am Mittwoch, 6. Januar 2016, haben die Wahlausschüsse für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II unter Vorsitz von Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Landtagswahl am 13. März 2016 entschieden.

Für den Wahlkreis 35 Ludwigshafen I wurden folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen: Anke Simon (SPD), Dr. Christian Beilmann (CDU), Dr. Bernhard Braun (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Thomas Schell (FDP), Dr. Liborio Ciccarello (Die Linke) und Roman Schmitt (Piraten).

Im Wahlkreis 36 Ludwigshafen II treten folgende Bewerberinnen und Bewerber an: Heike Scharfenberger (SPD), Marion Schneid (CDU), Jutta Kreiselmaier-Schricker (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Andreas Werling (FDP), Hans-Joachim Spieß (Die Linke) und Hans Arndt (Freie Wähler).

Weil sie nicht die erforderliche Zahl von mindestens 125 gültigen Unterstützungsunterschriften vorlegen konnten, wurden die Wahlkreisvorschläge Andreas Hofmeister (ALFA, Wahlkreis 35 Ludwigshafen I), Oliver Sieh (ALFA, Wahlkreis 36 Ludwigshafen II) und Paul Tylich (Piraten, Wahlkreis 36, Ludwigshafen II) vom Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen.

Hinweise zur Briefwahl

Wer seine Stimme bei der Landtagswahl am 13. März nicht
im Wahllokal abgeben möchte oder kann, hat die
Möglichkeit zur Briefwahl. Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Voraussichtlich ab 8. Februar werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens 21. Februar 2016 allen Wählerinnen und Wählern vorliegen. Wer zu diesem Termin seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, kann sich unter Telefon 0621 504-3831 an das Wahlamt wenden. Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ab Anfang Februar können die Briefwahlunterlagen auch online über www.ludwigshafen.de beantragt werden. Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Ab 8. Februar 2016 besteht die Möglichkeit, direkt im Briefwahlbüro im ersten Obergeschoß des Rathauses die Stimme abzugeben. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am 11. März um 18 Uhr. Wählerinnen und Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 13. März 2016, bis 15 Uhr im Wahlamt stellen. Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 20 Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen vorliegen. In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen.