"Erna soll bleiben! Spendet für Kirchner"

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Ludwigshafen, den 23. März 2016

"Erna soll bleiben! Spendet für Kirchner"

 

"Erna soll bleiben! Spendet für Kirchner": Unter diesem Motto rufen das Wilhelm-Hack-Museum und der Förderkreis des Museums zu einer Spendenkampagne zur Finanzierung des Gemäldes "Urteil des Paris" von Ernst Ludwig Kirchner auf. Sie soll helfen, das Gemälde für das Wilhelm-Hack-Museum der Stadt Ludwigshafen am Rhein und die Öffentlichkeit in Deutschland zu erhalten.

Kirchner lernte Erna und ihre jüngere Schwester Gerda kurz nach seinem Umzug nach Berlin kennen. Sie tauchen auf zahlreichen Werken aus jener Zeit auf – im "Urteil des Paris" ebenso wie in den berühmten Berliner Straßenszenen. Beim "Urteil des Paris" zeigt Kirchner sie in seinem Atelier. Er selbst erscheint hier als der Jüngling Paris, der sich nach der griechischen Mythologie entscheiden muss, welche der drei vor ihm stehenden Göttinnen die Schönste ist: Kirchners persönliche Wahl fiel auf Erna, die bis zu Kirchners Tod die Frau an seiner Seite blieb – als Modell, Geliebte und treue Gefährtin. In der Spendenkampagne steht Erna Schilling symbolisch für die fehlende Summe, die zum Ankauf des Gemäldes noch benötigt wird.

 

Wie bereits bekannt, haben sich die Wilhelm-Hack-Stiftung, die Stadt Ludwigshafen am Rhein und die Erbin der Kunstsammlung Hess nach umfangreichen Provenienzforschungen und einem mehrjährigen Verfahren hinsichtlich des Gemäldes "Urteil des Paris" von Ernst Ludwig Kirchner geeinigt: Im Sinne einer fairen und gerechten Lösung zahlt die Wilhelm-Hack-Stiftung entweder eine unter dem Marktwert des Gemäldes liegende Summe an die Erbin und verpflichtet sich, Kirchners Werk dauerhaft der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder das Gemälde muss im Sommer 2016 an die in Großbritannien lebende Erbin zurückgegeben werden.

Seit Monaten arbeitet die Stadt Ludwigshafen mit Nachdruck an der Finanzierung des Gemäldes. Dank großzügiger Unterstützung konnten bereits über zwei Drittel der mit der Erbin vereinbarten Summe akquiriert werden. Bis zum Sommer 2016 muss nun noch der fehlende Betrag aufgebracht werden. Das kunsthistorisch bedeutende Werk geht sonst sehr wahrscheinlich für die deutsche Öffentlichkeit verloren.