Uneinsichtige Grillgruppe erhält Platzverweis – Einsatzkräfte sorgen für umgehende Entsorgung des entstandenen Abfalls durch die sechs Verursacher
Ludwigshafen, den 9. April 2024
Zusätzlich weigerten sich einige dieser Personen, der KVD-Patrouille ihre Personalien zu nennen oder taten dies unvollständig sowie fehlerhaft. Nach Rücksprache mit der Polizei konnten die Personalien aller Beteiligten ermittelt werden. Alle sechs Männer erhielten für die Grünanalage einen Platzverweis. Nachdrücklich von den Einsatzkräften aufgefordert, entsorgte die Gruppe den Abfall wie beispielsweise Pappteller, Verpackungsmaterial und Flaschen, der bei ihrem Zusammentreffen angefallen war.
Anlässlich dieses Einsatzes erinnert die Stadtverwaltung daran, dass der KVD berechtigt ist, Personalien zu erfragen beziehungsweise festzustellen und dass dabei falsche sowie
unvollständige Angaben seitens der kontrollierten Personen gemäß Paragraf 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) einen Verstoß darstellen, der mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen das Grillen außerhalb ausgewiesener Bereiche sowie das Betreiben offener Feuerstellen in den Grünanlagen Ludwigshafens untersagt.