Physikalisch-Technische Bundesanstalt bestätigt Korrektheit von Geschwindigkeits-messgeräten – Vermehrt Bürgeranfragen zu "Blitzern" im Stadtgebiet

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Ludwigshafen, den 21. Dezember 2016

Physikalisch-Technische Bundesanstalt bestätigt Korrektheit von Geschwindigkeits-messgeräten – Vermehrt Bürgeranfragen zu "Blitzern" im Stadtgebiet

In den vergangenen Tagen haben die Stadtverwaltung Ludwigshafen vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Geschwindigkeitsmessungen des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet erreicht. Die Bürgerinnen und Bürger fragten, ob die Messgeräte des Fabrikats "PoliScan Speed", die der Bereich Straßenverkehr zur Verkehrsüberwachung verwendet, gültig und verlässlich funktionieren. Zudem wurden Widersprüche gegen Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsübertre-tungen eingelegt.

Der Bereich Straßenverkehr verweist hierzu auf die Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zu diesem Sachverhalt: Wie die PTB versichert, entspricht der bei den "PoliScan Speed"-Geräten verwendete Messalgorithmus den Vorgaben der PTB vollumfänglich, und ist die Messrichtigkeit des Geräts gewährleistet. PTB-Angaben zufolge besitzt die Bauartzulassung zur Eichung dieser Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte unveränderte Gültigkeit. Nach erfolgter Eichung dürfen die Geräte zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden.

Die in Ludwigshafen verwendeten Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte besitzen die Bauartzulassung des PTB und wurden geeicht. Der Bereich Straßenverkehr wertet die von den Messgeräten registrierten Geschwindigkeitsübertretungen aus und ahndet diese entsprechend.

Auslöser für die gleichlautenden Anfragen und Widersprüche scheint eine Anfang Dezember bekannt gewordene Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim zu sein. Dort wehrte sich eine Autofahrerin gegen einen Bußgeldbescheid, nachdem sie von einem Messgerät der Marke "PoliScan Speed" wegen überhöhter Geschwindigkeit "geblitzt" worden war. Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt, weil das Mannheimer Gericht eine Ahndung nicht für geboten hielt, da unter anderem Fragen dazu, wie der Messwert gebildet wird, in diesem Einzelfall nicht hinreichend geklärt worden seien.