Beschluss gibt Rechtsklarheit 13-jähriger Junge wird weiter intensiv betreut

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Ludwigshafen, den 21. März 2017

 

Der am heutigen Dienstag, 21. März 2017, ergangene Beschluss des Familiengerichtes zu dem 13-jährigen radikalisierten Kind aus Ludwigshafen gibt der Stadt und allen Beteiligten Rechtsklarheit im weiteren Verfahren. Im Hauptsacheverfahren hat das Gericht ermöglicht, dass der Junge nach § 1631 b BGB in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht werden kann. Für die derzeitige Unterbringung des Jungen hat der heutige Gerichtsbeschluss keine Konsequenzen.

Der Antrag auf Unterbringung wurde, wie auch im vorangehenden einstweiligen Verfahren, von den sorgeberechtigten Eltern gestellt.

Das Stadtjugendamt Ludwigshafen hat mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz in der Zwischenzeit die erforderlichen Voraussetzungen für diese Form der Unterbringung geschaffen. Ein freier Träger der Jugendhilfe wird auf der Basis des Beschlusses mit dem Kind zielgerichtet intensivpädagogisch weiterarbeiten. Der 13-jährige Junge ist weiterhin an einem sicheren und geschützten Ort außerhalb Ludwigshafens, an dem die erforderlichen sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen gewährleistet sind.

Die sachbefassten Behörden und Dienste von Stadt und Land bleiben weiterhin in einem kontinuierlichen Kontakt, um über den Einzelfall hinaus Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen für mögliche künftig ähnlich gelagerte Fallkonstellationen abzuleiten.