Brandgefahr durch verbotene "Himmelslaternen"

Ludwigshafen, den 31. August 2015
Ludwigshafen warnt vor Brandgefahr durch verbotene "Himmelslaternen"

Der Bereich Öffentliche Ordnung weist auf die Brandgefahr hin, die durch das Aufsteigen verbotener "Himmelslaternen" besteht. Wer sogenannte Himmelslaternen aufsteigen lässt, ist sich meist nicht der Gefahr bewusst, dass diese Laternen bei ihrer Landung Brände verursachen können. "Himmelslaternen" sind im Handel ferner unter den Bezeichnungen "Fluglaterne", "Kong-Ming-Laterne", "Skylaterne", "Partyballon" oder "Miniatur-Heißluftballon" erhältlich. Die Laternen funktionieren ähnlich wie Heißluftballons. Die offene Feuerquelle in Verbindung mit einer leicht entflammbaren Außenhaut ist gefährlich: Einmal entzündet und in der Luft, ist die "Himmelslaterne" unkontrollierbar.

Die Laternen können bis auf 500 Meter aufsteigen und halten sich bis zu 20 Minuten in der Luft, wobei sie eine Strecke von mehreren Kilometern zurücklegen können. Sinken sie danach wieder Richtung Boden, kann es beim Auftreffen auf Häuser oder Bäume zu gefährlichen Situationen kommen.

Rheinland-Pfalz erließ im September 2009 die "Gefahrenverordnung Himmelslaternen" und damit das Verbot für deren Nutzung. Verstöße gegen die Gefahrenverordnung werden mit einem Bußgeld geahndet. Ferner kommen eventuell entstandene Einsatzkosten für Polizei und Feuerwehr hinzu.

 

 

Foto: Annamartha  / pixelio.de

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