Weihnachtsmarkt: Ab Montag gilt 2G

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Angesichts der aktuellen Corona-Situation verschärft die Stadtverwaltung die Zugangskriterien für den Weihnachtsmarkt der Kunigunde in Neustadt an der Weinstraße. Ab Montag, 29. November 2021, gilt die 2G-Regel. Es dürfen dann (mit Ausnahmen) nur noch geimpfte oder genesene Personen den Weihnachtsmarkt besuchen. Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen entsprechenden Nachweis mit sich führen. Das wird am zentralen Eingang in der Marktstraße sowie stichprobenartig auf dem Platz kontrolliert. Bisher galt auf dem Weihnachtsmarkt 3G.

Zudem wird die Schließzeit von 21 Uhr auf 20 Uhr herabgesetzt. Diese Regelungen wurden mit einer Allgemeinverfügung der Stadt Neustadt an der Weinstraße vom 27. November 2021 erlassen.

Als 2G gilt:
- Geimpft: Gültiger vollständiger Impfnachweis (App/Impfpass)
- Genesen: Gültiger Genesenennachweis (App/Zertifikat), nicht älter als 6 Monate
- Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate gelten als 2G, ohne Nachweis
- Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre und 4 Monate bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres müssen (sofern nicht geimpft oder genesen) einen Testnachweis vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Ab 18 Jahren gilt die 2G-Regel
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen aktuellen Testnachweis vorzeigen.

Die Stadtverwaltung teilt außerdem mit, dass in Wartesituationen auf dem Weihnachtsmarkt eine Maskenpflicht besteht. Das Abstandsgebot auf dem Platz ist einzuhalten.