Neustadt an der Weinstraße untersagt weiterhin »Montagsspaziergänge«

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Die Stadt verlängert die Allgemeinverfügung, mit der unangemeldete Versammlungen verboten werden sollen, vorläufig bis einschließlich 10. Januar 2022.

Sogenannte Montagsspaziergänge in der jetzigen Form werden derzeit gezielt unter Umgehung des Versammlungsrechts, meist durch Gegner der Corona-Maßnahmen, durchgeführt. Gegen geltendes Recht wird dabei bewusst verstoßen.
Der Stadt ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass mit der Allgemeinverfügung lediglich unangemeldete Versammlungen verboten werden. Ordnungsdezernent Bürgermeister Stefan Ulrich weist ausdrücklich darauf hin, dass Versammlungen und Demonstrationen bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bei der Ordnungsbehörde (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) angemeldet werden können. In einem Gespräch zwischen der anmeldenden Person und den Sicherheitsbehörden werden anschließend der Ablauf und die für die Sicherheit aller Teilnehmer erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Dann kann die Versammlung ganz legal stattfinden. Die Sicherheitsbehörden sorgen dabei gemeinsam mit der Versammlungsleitung für einen ungehinderten und störungsfreien Verlauf.