POL-PDLU: Speyer - Verfolgungsfahrt ohne Führerschein, mit Alkohol und Straftaten gegen Polizeibeamte

07.06.2023 – 11:50

Polizeidirektion Ludwigshafen


Speyer (ots)

policeIn der Nacht von Dienstag auf Mittwoch gegen 01:30 Uhr meldeten Zeugen der Polizei telefonisch zwei mutmaßlich betrunkene Personen, die in der Landauer Straße um einen PKW "herumschleichen". Der gemeldete PKW kam der auf der Anfahrt befindlichen Polizeistreife noch in der Landauer Straße entgegen. Aus diesem Grund wendeten die Beamten ihren Streifenwagen und der PKW flüchtete vor der verfolgenden Polizeistreife mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Schraudolphstraße, die Diakonissenstraße, die Seekatzstraße, die Schwerdstraße und letztlich in die Stöberstraße, wo er ins Schlingern geriet und selbstständig die Fahrt beendete. Die Beamten zitierten die beiden Fahrzeuginsassen aus dem Fahrzeug. Während der 22-jährige Fahrer sich weisungsgemäß auf den Boden legte und sich fesseln ließ, mussten die Beamten dem äußerst aggressiven 23-jährigen Beifahrer den Einsatz von Zwangsmitteln androhen, um ihn letztlich am Boden liegend fesseln zu können. Der 23-jährige Beifahrer schaffte es trotz angelegter Handfesseln, sein Handy in den Aufnahmemodus zu versetzen. Hierdurch wurde mutmaßlich das nichtöffentlich gesprochene Wort der Beamten ohne deren Wissen und Zustimmung aufgezeichnet, weswegen die Beamten das Handy beschlagnahmten. Es stellte sich im weiteren Verlauf heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Außerdem nahmen die Beamten starken Alkoholgeruch wahr und veranlassten eine Blutentnahme beim Fahrer sowie das Abschleppen des PKW im Auftrag des Berechtigten. Der Fahrer verweigerte einen Atemalkoholtest. Nach der Blutentnahme verließen die beiden 22- und 23-Jährigen aus dem Großraum Heilbronn die Dienststelle, zogen alle Maßnahmen ins Lächerliche, beleidigten die Beamten und stießen unterschwellige Drohungen gegen sie aus. In der Bilanz leiteten die Beamten Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Beleidigung ein. Ein Sach- oder Personenschaden entstand nicht.