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SV Waldhof – 3-Punkte-Abzug bleibt

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Foto: Spowo
 

 

Im Sepp-Herberger-Tagesraum 4 wurde am Dienstagvormittag die Berufung verhandelt, in die der SV Waldhof gegangen war, nachdem der SV Waldhof mit einem 3-Punkte-Abzug bestraft worden war und die Spielbetriebs GmbH zu einer Zahlung von 40.000 €. Zudem waren dem Regionalligisten zahlreiche Auflagen gemacht worden, unter anderem die Auflösung der Selbstverwaltung der Otto-Siffling-Tribüne durch die Fans, sowie eine Verlegung des Fan-Bereichs von der OST.

Doch nicht nur der SV Waldhof war in Berufung gegangen, sondern auch der Kontrollausschuss, der ursprünglich sogar einen Abzug von 9 Punkten gefordert hatte. Somit hätte die Strafe für den SV Waldhof auch höher ausfallen können.

Nach fast vierstündiger Verhandlung sprach der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, Achim Späth schließlich das Urteil. Die Geldstrafe wird auf 25.000 € reduziert, wovon 7.000 € für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden sollen. Die Auflagen wurden dahingehend korrigiert, dass die ausgesprochene Auflage zur Verlegung des Fan-Bereichs von der Osttribüne zurückgenommen werden könnte, wenn Verein, DFB und Polizei eine gemeinsame Konzeption gefunden haben. Alle weiteren, am 5. Juli ausgesprochenen, Auflagen des DFB-Sportgerichts bleiben unverändert.

Sicher ein kleiner Erfolg für den SV Waldhof, aber im wichtigsten Punkt der Berufungsverhandlung: der Wegfall der 3-Punkte-Strafe, blieb der Widerspruch erfolglos. Der 3-Punkte-Abzug bleibt bestehen. Die Begründung des Vorsitzenden: "Das Ausmaß der Vorfälle während der Aufstiegsspiele zur 3. Liga gegen Uerdingen, war so exorbitant, dass in der Ahndung neue Wege beschritten werden müssen.“

Damit sprach Achim Späth die Tatsache an, dass die DFB- Gerichtsbarkeit bei Zuschauerausschreitungen bisher keine „Kollektivstrafe“ ausgesprochen hatte. Allerdings hielt man der Spielbetriebs GmbH zugute, dass die inzwischen eingeleiteten Maßnahmen positiv zu bewerten sind, daher sei es auch zur Reduzierung der Geldstrafe und der Aussicht auf Lockerung der Auflagen gekommen.

Mit seinem Urteil blieb das DFB-Bundesgericht deutlich unter der Forderung von Wolfgang Ziehrer, dem Vertreter des DFB-Kontrollausschusses, der an der Geldstrafe von 40.000 € festhalten wollte und an einem Abzug von 6 Punkten, die er „für geboten“ hält und „rechtlich korrekt“.

Diesem Antrag folgte das DFB-Bundesgericht nicht in vollem Umfang, wohl aber beim 3-Punkte-Abzug. Daran änderte auch das fast leidenschaftliche Schlusswort von Geschäftsführer Markus Kompp – nach den beiden Plädoyers – nichts, der noch einmal deutlich machte, dass der SV Waldhof durch die Ereignisse ohnehin schon Schaden genommen hatte.
Der Rechtsanwalt des SV Waldhof, Johannes Zindel, der auch Verfahrensfehler festgestellt hatte; diverse Schriftstücke waren nicht – wie vorgeschrieben – unterzeichnet, will sich mit dem Urteil des DFB-Bundesgerichts nicht zufriedengeben. Er sieht gute Chancen, vor einem ordentlichen doch den den 3-Punkte-Abzug „wegzubekommen“.

Bereits vor der Urteilsverkündung hatte Zindel das in Aussicht gestellt. „Der DFB zwingt uns in die Verlängerung, wenn es bei dieser Strafe bleibt. Das müssen wir tun; man muss sich einfach einmal vorstellen, wir akzeptieren dieses Urteil und am Ende fehlen den SV Waldhof ein, zwei Punkte zum Aufstieg.“

 

Den beiden Parteien wird das Urteil schriftlich zugestellt, danach wird man beim SV Waldhof entscheiden, wie es weitergehen wird.

 

Spowo G. Mertin