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Rechtsstreit zwischen SV Waldhof und Jochen Kientz ist beendet

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Nachdem gestern, 11. Mai, die Widerspruchsfrist des vereinbarten Vergleichs ablief, ist der Rechtsstreit zwischen der SV Waldhof Spielbetriebs GmbH und dem ehemaligen Sportlichen Leiter, Jochen Kientz abgeschlossen.

Hier die gestrige „Stellungnahme des Aufsichtsrats der SV Waldhof Mannheim 07 Spielbetriebs GmbH“ im Wortlaut.

"Mit Ablauf des heutigen Tages wird der vor dem Arbeitsgericht Mannheim geschlossene Vergleich zwischen Herrn Kientz als Kläger und der SV Waldhof Mannheim 07 Spielbetriebs GmbH als Beklagte wirksam. Für den Vergleich hatten wir uns ein zweiwöchiges Widerrufsrecht erbeten, welches heute abläuft. Wir haben intensiv überlegt und beraten, ob wir dem Vergleich widersprechen. Letztlich haben wir uns aber dafür entschieden, den Vergleich anzunehmen.

Der Vergleich besagt im Wesentlichen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem ehemaligen sportlichen Leiter ohne Abfindung endet. Der ehemalige sportliche Leiter bleibt bis zum 15.08.2022 freigestellt, erhält bis 30.06.2022 seine Bezüge und bis zum 15.08.2022 das vereinbarte Grundgehalt. Vor diesem Hintergrund wurde weiter vereinbart, dass die Vorwürfe nicht weiter aufrechterhalten werden und dass keine Partei sich zukünftig gegenüber Dritten über die Kündigung und deren Inhalt äußert.

Selbstverständlich werden wir uns unserseits an diese Vergleichsvereinbarung halten und werden uns auch nicht weiter zum eigentlichen Sachverhalt äußern.

Es ist uns jedoch aufgrund unterschiedlicher Berichterstattungen, entsprechenden Interpretationen und insbesondere sich daraus ergebenden Fragen wichtig zu erläutern, warum wir diesem Vergleich zugestimmt haben.

Vorneweg: Der Prozess vor dem Arbeitsgericht war für uns nicht dazu angedacht und geeignet, den Sachverhalt öffentlich zu diskutieren und aufzuklären, sondern war notwendig, um das Arbeitsverhältnis mit dem ehemaligen sportlichen Leiter zu beenden.

Die drängendste Frage ist sicherlich, warum die fristlosen Kündigungen als gegenstandslos betrachtet werden. Dies hat im Rahmen eines Vergleichs in der Regel nichts mit den Kündigungen und derer möglichen Wirksamkeit an sich zu tun, sondern vielmehr damit, dass man im Sinne beider Parteien keinen Vergleich abschließen kann und dennoch weiter an den Vorwürfen und Kündigungsgründen festhält. Es ist daher durchaus üblich, sich in solchen Fällen auf die ordentliche Kündigung im Rahmen eines Vergleichs zu verständigen.

Warum wurde dann eine weiterführende Zahlung der Grundbezüge bis 15.08.2022 vereinbart? Es handelt sich hierbei nicht wie von einem Pressevertreter kommuniziert um eine Abfindung, sondern um ein gegenseitiges Entgegenkommen, nachdem der ehemalige sportliche Leiter auch gegen die Befristung des Arbeitsvertrages vorgegangen ist und eine Fortzahlung bis 31.12.2022 gefordert hatte.

Warum haben wir nun diesen Vergleich akzeptiert und uns dagegen entschieden, das Verfahren weiterzuführen? Wie eingangs erwähnt, ging es uns im Verfahren nicht um eine öffentliche Diskussion der Sachverhalte, sondern um eine Lösung der arbeitsrechtlichen Situation, mit der beide Parteien in eine positive Zukunft gehen können. In letzter Konsequenz mussten wir eine Entscheidung treffen, bei der wirtschaftliche und auch moralische Aspekte zu berücksichtigen waren.

Die wirtschaftliche Überlegung war ein langwieriges Verfahren über mehrere Jahre und Instanzen hinweg einschließlich damit verbundener Rechtskosten gegenüber der jetzigen Regelung, die ohnehin in den Planungen bis 30.06.2022 berücksichtigt wurden. Zu diesem Mehraufwand wären wir bereit gewesen.

Die moralische Überlegung zielt auf die Notwendigkeit, eine Vielzahl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Zeugen zu den der Kündigungen zugrundeliegenden Sachverhalten vor Gericht und damit in der Öffentlichkeit aussagen lassen zu müssen. Es war uns ein Anliegen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem nicht aussetzen zu müssen und wir sind der festen Überzeugung, dass die Vermeidung der in der Presse so titulierten “Schlammschlacht” dem Interesse aller Beteiligten, auch den Interessen des ehemaligen sportlichen Leiters, entspricht.

Nach dieser Abwägung war es uns wichtiger mit dem Vergleich einen Schlussstrich unter dieses Verfahren zu ziehen und uns positiv auf die Zukunft des SV Waldhof Mannheim 07 zu konzentrieren. Auch soll die sportliche Leitung und die Mannschaft in der neuen Saison nicht mit diesem Verfahren belastet werden.

Ist der SV Waldhof Mannheim 07 nun wie von einem Pressevertreter kommentiert wieder „in alte Muster verfallen“ und ein „Chaosverein“?

Wir meinen, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Wir haben uns gegen persönliche Eitelkeiten und für einen seriösen Abschluss der Angelegenheit entschieden, auch wenn dem einen oder anderen Außenstehenden ein langes und öffentliches Verfahren lieber gewesen wäre. Der Aufsichtsrat hat damit im besten Sinne des SV Waldhof Mannheim 07 entschieden."

Gez. Aufsichtsrat
SV Waldhof Mannheim 07 Spielbetriebs GmbH
11.05.2022

Quelle: www.svw07.de