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Amateurfußball in Baden-Württemberg: das ist zu beachten!

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Karlsruhe. Seit die neue CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und die CoronaVO Sport in Kraft getreten sind, sind in Baden-Württemberg das Training in größerem Umfang sowie der Freundschaftsspielbetrieb wieder möglich. Grundlage dafür ist – wie schon im letzten Jahr – ein vereinseigenes Hygienekonzept. Die baden-württembergischen Fußballverbände stellen wieder eine Vorlage zur Verfügung.

Das Hygienekonzept regelt Vorgaben wie Kontaktdatenerhebung, Hygiene- und Schutzmaßnahmen, Nutzung von Kabinen, Zuschauerinnen und Zuschauer, Bewirtung, Testpflicht und das Abstandsgebot. Das Konzept muss nicht beim Badischen Fußballverband vorgelegt werden, dieser überprüft auch nicht die Einhaltung. Die zuständigen Behörden können jedoch die Vorlage verlangen.

Ganz entscheidend ist, dass Kommunen striktere Regeln festlegen können. Erfahrungsgemäß sind insbesondere die Themen Kabinennutzung, Maskenpflicht und Zuschauerzahl sensibel. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit den zuständigen Behörden.

Im Wesentlichen ist zu beachten:
• Kontaktdatenerfassung manuell oder digital für alle Personen auf dem Sportgelände
• 1,5 Meter Sicherheitsabstand gilt grundsätzlich auf dem Sportgelände; Ausnahmen sind Personen aus dem eigenen Haushalt sowie  Sportlerinnen und Sportler auf dem Spielfeld; die übliche Kontaktbeschränkung (z.B. drei Haushalte mit zehn Personen) gilt auf dem Sportgelände nicht
• Medizinische Maskenpflicht mindestens in allen geschlossenen Räumen
• Pflicht zum Nachweis eines negativen Tests, der Impfung oder Genesung für alle Personen ab 6 Jahren; bestätigte Testungen aus Schulen gelten 60 Stunden, alle anderen 24 Stunden; Bescheinigungen der Eltern zählen nicht; Nachweise müssen nicht aufbewahrt werden; Ausnahme: keine Testpflicht im Freien bei Inzidenz unter 35; für Nutzung der Kabinen ist immer ein Test bzw. Nachweis notwendig
• Kabinennutzung (ab Öffnungsschritt 2) nur mit Test bzw. Nachweis, medizinischen Masken und unter Einhaltung des Mindestabstandes
• Bewirtung auf dem Sportgelände möglich; Ausnahme: Alkohol; für Gaststätten auf dem Sportgelände gelten die Regelungen für gastronomische Betriebe
• Begrenzung der Zuschauerinnen und Zuschauer je nach Vorgabe des Öffnungsschritts

Ausführliche Infos gibt es im Hygienekonzept und in den FAQs auf www.badfv.de/coronavirus.

Badischer Fußballverband