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Rechtsstreit zwischen SV Waldhof und Jochen Kientz geht weiter

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(Foto: SpoWo) In Sitzungssaal 4 wurde der Rechtsstreit verhandelt

Nach 20 Minuten Einigung auf ein Güterichterverfahren
(GM) Der „Gütetermin“ der aufgrund der Kündigungsschutzklage des ehemaligen Sportlichen Leiters des SV Waldhof, Jochen Kientz, gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, endete – wie wohl zu erwarten – ohne Ergebnis und schon gar nicht gütlich. Der SV Waldhof hatte im Oktober seinen Sportlichen Leiter wegen der angeblichen Vertuschung eines positiven Corona-Falls zunächst freigestellt und kurz darauf schließlich fristlos gekündigt.

Unter dem Vorsitz des Präsidenten des Arbeitsgerichts, Rolf Maier, einigten sich die beiden Parteien nur insoweit, dass im Januar in einem sogenannten Güterichterverfahren der Rechtsstreit fortgeführt wird. Sollte auch dann keine Einigung erzielt werden, käme es – wahrscheinlich jedoch erst im Juni 2022 – zu einem weiteren Verfahren am Arbeitsgericht Mannheim.

Richter Maier betonte in der Eröffnung der Verhandlung, dass bekannt sei, worum es geht, nämlich eine Kündigungsschutzklage, aber sonst sei nichts bekannt, da keine Schriftsätze vorlägen.
Der bekannte Anwalt für Sportrecht, Prof. Christoph Schickhardt, bemängelte daher auch, dass es für die fristlose Kündigung von Jochen Kientz keine Begründung gegeben hatte, außer, dass sie „aus einem wichtigen Grund“ ausgesprochen worden sei. Ralph Lütkehaus, der Anwalt der SV Waldhof Spielbetriebs GmbH, die zudem von Aufsichtsratsmitglied Fabian Schumacher vertreten wurde, erklärte, dass dies rechtlich nicht verpflichtend sei. Man hätte Jochen Kientz ein Angebot für eine gütliche Trennung unterbreitet, ihn aber nicht erreicht. Der ehemalige SVW-Sportchef bestreitet, dass es zum Versuch einer Kontaktaufnahme gekommen sei.

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(Foto: SpoWo) Jochen Kientz, links, und sein Anwalt, Prof. Christoph Schickhardt

„Das ist alles sehr eigenartig …“ erklärt Christoph Schickhardt, „ ...die Gründe für die Entlassung meines Mandanten sind lediglich in `Talkshows` kommuniziert worden. Und Schreiben meiner Kanzlei an die SV Waldhof Spielbetriebs GmbH wurden auch nicht beantwortet. Durch diese Anschuldigungen ist die Reputation meines Mandanten ramponiert worden. Jochen Kientz hat bundesweit eine gute Reputation, die ist jetzt zerstört, sodass es zukünftig auf dem Arbeitsmarkt für ihn schwer werden wird. Wenn ich in 20 Jahren bei Google den Namen Jochen Kientz eingebe, wird diese Sache zuerst angezeigt. Es kommt mir vor, als sollte irgendjemand in der Geschäftsleitung geschützt werden, daher wird alles auf Jochen Kientz abgewälzt. Jedenfalls wird man sich beim SV Waldhof überlegen müssen, wie dieser Reputations-Schaden wieder korrigiert werden kann.“

Auch bemängelte Christoph Schickhardt, dass der Vorschlag von Ralph Lütkehaus, den Rechtsstreit mit einem Güterichterverfahren fortzuführen, erst jetzt,nach einigen Monaten, unterbreitet wurde: „Das hätte man auch früher machen können, da hätten wir nicht erst auf den heutigen Termin warten müssen.“ Dieser Ansicht schloss sich der Vorsitzende an, hielt aber den Vorschlag von Ralph Lütkehaus grundsätzlich für annehmbar, nicht zuletzt auch aufgrund des öffentlichen Interesses.

Bei einem Güterichterverfahren verhandeln die beiden Parteien lediglich mit ihren Rechtsvertretern - ohne den zuständigen Richter - und nicht öffentlich. Anwesend ist jedoch ein Richter, der mit dem eigentlichen Verfahren nichts zu tun. Im vorliegenden Fall schlug Ralph Lütkehaus Theodor Thewes vor, den Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts. Diesem Vorschlag stimmte Christoph Schickhardt zu, sodass der Rechtsstreit zwischen Jochen Kientz und der SV Waldhof Spielbetriebs GmbH im Januar 2022 in die zweite Runde, vorrausichtlich jedoch noch nicht in die letzte, gehen wird.