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Auslosung der Paarungen des bfv-Verbandspokal der Herren 2020/21

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Erste Runde Region Rhein-Neckar am 01./02. August 2020
a) FK Srbij Mannheim (LL) - SG Horrenberg (LL)
b) SC 08 Reilingen (KL) - VfR Mannheim (VL)
c) FC St. Ilgen (LL) - FT Kirchheim (LL)
d) Spvgg 06 Ketsch (LL) - VfB Eppingen (VL)
e) BSC Mückenloch (KKl A) - ASV Eppelheim (LL)
f) SG Dielheim (KKl A) - DJK/Fort. Edingen-Neckarh. (KKl A)
g) TSV Rettigheim (KL) - VfL Kurpfalz MA-Neckarau (LL)
h) SC Käfertal (KKl A) - SG HD-Kirchheim (LL)
i) TSV Kürnbach (LL) - TSG 91/09 Lützelsachsen (LL)
j) FC Hochstätt Türkspor (KL) - FC Vikt. Bammental (LL)
k) FV Fortuna Heddesheim (VL) - TSG 62/09 Weinheim (VL)
l) TSV Neckabischofsheim (LL) - TSV Steinsfurt (LL)
m) FVS Sulzfeld (KKl A) - VfB St. Leon (LL)
n) SC Rot-Weiß Rheinau (KL) - FV Brühl (LL)
o) DJK/FC Ziegelhausen/Peterstal (LL) - 1. FC Mühlhausen (VL)
p) SpVgg Baiertal (KL) - FC Rot (KL)
q) SV 98 Schwetzingen (LL) - FC Zuzenhausen (VL)
r) SKV Sandhofen (KKl A) - FC Türkspor Mannheim (LL)

Zweite Runde Region Rhein-Neckar am 08./09. August 2020
9 a) - ASC Neuenheim

Als Standardtermin für die erste Runde wurde Sonntag, 02. August 2020 (17:00 Uhr) festgelegt. Individuelle Verlegungen durch die Vereine sind in beidseitigem Einverständnis bis Freitag, 24. Juli 2020 möglich.

Durchführungsbestimmungen
"bfv-Rothaus-Pokal der Herren“ in der Saison 2020/21
Austragungsmodus
1. Die beiden ersten Runden werden regional ausgelost (Odenwald, Rhein-Neckar und Mittelbaden). In diesen beiden Runden besitzen die klassenniedrigeren Vereine grundsätzlich Heimrecht. Der ASC Neuenheim besitzt als letztjähriger Halbfinalteilnehmer (19/20) in der ersten Runde ein Freilos und steigt erst in der 2. Runde in den Wettbewerb ein. Der 1. FC Nöttingen besitzt als letztjähriger Finalteilnehmer (19/20) in der ersten Runde und zweiten Runde ein Freilos und bestreitet deshalb in der 3. Runde in jedem Fall ein Auswärtsspiel.

2. Ab der dritten Runde wird über das gesamte Verbandsgebiet ausgelost. In dieser Runde sind noch 32 Mannschaften vertreten. Die klassenniedrigeren Vereine haben in der dritten und vierten Runde ebenfalls noch automatisch Heimrecht. In der fünften und sechsten Runde (Viertel- und Halbfinale) genießen die Vereine der Kreisligen und Kreisklassen gegenüber den Vereinen der 3. Liga, Regional-, Ober-, Verbands- und Landesligen automatisches Heimrecht. Des Weiteren wird das Heimrecht im Viertel- und Halbfinale getauscht, wenn zwei Verbandsvereine aufeinander treffen, bei denen zumindest eine Amateurklasse dazwischen liegt. Dies ist der Fall wenn z.B. ein Oberligist gegen eine Landesliga-Mannschaft spielt.

3. Ab der dritten Runde werden generell Schiedsrichtergespanne eingeteilt, egal welcher Spielklasse die beiden gegnerischen Mannschaften angehören. In den ersten beiden Runden wird dann kein Gespann eingeteilt, wenn A-(oder B-)Klassen-Vereine gegeneinander spielen. Ebenso werden kreisinterne Unparteiische dann eingeteilt, sofern zwei Vereine des gleichen Fußballkreises aufeinander treffen.

4. Die Kreise können folgendes Kontingent an Mannschaften melden: Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Pforzheim je 8, Tauberbischofsheim, Buchen, Mosbach, Sinsheim und Bruchsal 4.

5. Am bfv-Rothaus-Pokal 2020/21 beteiligen sich insgesamt 115 Mannschaften. Diese teilen sich wie folgt auf: 3. Liga 1, Regionalliga 1, Oberliga 3, Verbandsliga 15, Landesliga 53, Kreisliga 30, Kreisklasse A 11, kreisklasse B 1 - Nicht teilnahmeberechtigt sind zweite Mannschaften, oder SpG mit Beteiligung einer zweiten Mannschaft. Die Teilnahme am Verbandspokal ist bis einschließlich der Spielrunde Achtelfinale verpflichtend. Die Teilnahme an den Spielen ab dem Viertelfinale ist freiwillig und setzt den Abschluss einer Teilnahmevereinbarung voraus. Hierzu ist von jedem Teilnehmer des Viertelfinales eine verbindliche Teilnahmevereinbarung einzureichen.

6. Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Steht die Begegnung danach Unentschieden, erfolgt eine Verlängerung von 2 x 15 Minuten, ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, wird der Sieger durch Elfmeterschießen ermittelt.

7. Ist eine sportliche Beendigung des bfv-Rothaus-Pokals bis zum DFB-Meldetermin nicht möglich, wird der Verbandsvorstand auf Vorschlag des VSpA, beauftragt, bis zum DFB-Meldeterminen des DFB-Vereinspokals 21/22 der Herren einen Teilnehmer zu benennen. Das Auswahlverfahren obliegt dabei dem Verbandsvorstand auf Vorschlag der Verbandsspielausschusses.

8. Das auf BW-Ebene abgestimmte Hygienekonzept ist zu beachten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Spielberechtigung
Es gelten die Regelungen nach §16 SpO Ziff. 5.
Der ältere A-Juniorenjahrgang (in dieser Saison der Jahrgang 2002) darf eingesetzt werden, wenn die Erteilung des aktiven Spielrechtes von der Passstelle vorliegt bzw. zumindest beantragt wurde.
§3 Allgemeinverbindlichkeit von Entscheidungen und Strafen
Spieltechnische Entscheidungen und Strafen der zuständigen Organe des DFB und seiner Mitgliedsverbände unter Einschluss der sich aus ihren Vorschriften unmittelbar ergebenden Folgen wirken auch im Verbandspokal.

Abrechnung
Zunächst erfolgt der Steuerabzug aus dem Bruttobetrag. Von den Nettoeinnahmen gehen ab: 10 % für den Badischen Fußballverband, 20 % für den Platzverein, Spesen für das Schiedsrichtergespann und Fahrtkosten für die Gastmannschaft (1 Euro pro gefahrener Kilometer) ergeben Nettoeinnahmen. Diese Nettoeinnahmen werden zwischen den beteiligten Mannschaften hälftig geteilt. Ein eventueller Verlust ist nach dem gleichen Schema zu teilen.

Die gastgebenden Mannschaften erhalten die Abrechnungsformulare in dreifacher Fertigung. Eine Fertigung ist für den Platz- und eine Fertigung für den Gastverein. Die dritte Fertigung ist binnen fünf Tagen an die Geschäftsstelle des Badischen Fußballverbandes zu übersenden. Für das Finale gelten abweichende Bestimmungen, die der bfv frei festlegen kann.
Spiele mit erhöhtem Risiko (§36 SpO)
Bei Spielen mit erhöhtem Risiko gelten die Bestimmungen des §36 bfv-SpO.

Gastkarten
Der gastgebende Verein muss insgesamt 5 Gastkarten an die reisende Mannschaft für Funktionäre übersenden. Wir bitten um rechtzeitige Erledigung, damit die Karten dem betreffenden Personenkreis ausgehändigt werden können. Die gegnerische Mannschaft sowie die Betreuer können demnach das Vereinsgelände ohne Eintrittskarte betreten.

Auswechselkontingent
Es dürfen im bfv-Pokalwettbewerb vier Spieler (egal ob Feldspieler oder Torhüter) aus- bzw. eingewechselt werden. Diese Regelung gilt für alle Pokalrunden im Bereich des Badischen Fußballverbandes. Für die Begegnungen des Badischen Pokalsiegers im DFB-Pokal gelten drei Auswechslungen.

§ 45 SpO – Medienrechte
Die Medienrechte bei allen Spielen übt der Verband aus. Es gelten die Bestimmungen des §45 a der bfv-SpO. Das Recht über Rundfunkübertragungen (Fernsehen und Rundfunk) besitzt ausschließlich der bfv.

Finanzielle Bestimmungen / Solidarbeitrag
Die Teilnahme am Verbandspokal ist bis einschließlich der Spielrunde Achtelfinale verpflichtend. Die Teilnahme an den Spielen ab dem Viertelfinale ist freiwillig und setzt den Abschluss einer Teilnahmevereinbarung voraus.
Die über den badischen Landespokal für die Teilnahme an der 1. DFB-Pokalhauptrunde qualifizierte Mannschaft verpflichtet sich 25% von den vom DFB für die Teilnahme am DFB-Vereinspokal gezahlten Vermarktungserlösen zzgl. Umsatzsteuer in einen Solidartopf abzuführen. Ihm verbleiben sämtliche weitere Einnahmen aus dem DFB-Vereinspokal, insbesondere die Zuschauereinnahmen usw.
Hierzu ist von jedem Teilnehmer des Viertelfinales eine verbindliche Teilnahmevereinbarung rechtsverbindlich, innerhalb einer zu setzenden angemessenen Frist, unterschrieben der bfv-Geschäftsstelle vorzulegen. Ohne diese Erklärung ist der Verein von der weiteren Teilnahme am Verbandspokal und der Verteilung des Solidartopfes ausgeschlossen. Im Verzugsfall ist der diesem Verein zugeloste Verein eine Runde weiter.

Der Solidarbeitrag wird jährlich ohne Abzug von Verwaltungskosten nach Eingang der Zahlung durch den DFB vom bfv an die Verbandspokalteilnehmer wie folgt ausgeschüttet:
Der Verlierer des Finals erhält 40%, die zwei unterlegenen Halbfinalteilnehmer je 10%, die unterlegenen Viertelfinalteilnehmer je 5%, die unterlegenen Achtelfinalteilnehmer je 2,5%. Der Landesverband ist frei in der Festlegung der Verteilung. Sollten sich beide Finalisten für die 1. Hauptrunde des DFB-Pokals qualifizieren, legt der Badische Fußballverband rechtzeitig weitere Auszahlungsdetails fest.

Wettbewerbsname, Logo
(1) Der Teilnehmer hat das Recht auf die kostenlose, nicht ausschließliche, zeitlich auf den Teilnahmezeitraum begrenzte Nutzung des Titels „bfv-ROTHAUS-Pokal“ im Zusammenhang mit und in Bezug auf die Teilnahme an der Pokalrunde. Der Teilnehmer ist zugleich verpflichtet, keine andere Bezeichnung als die offizielle Bezeichnung „bfv-ROTHAUS-Pokal“ in Bezug auf die Pokalrunde zu verwenden.

(2) Der Teilnehmer hat das Recht auf die vergütungsfreie, nicht ausschließliche Nutzung des durch den bfv bereitgestellten pokalbezogenen Logos. Die Nutzung darf ausschließlich im Zusammenhang mit und in Bezug auf die Teilnahme an der Pokalrunde erfolgen. Eine elektronische Vorlage wird durch den bfv bereitgestellt. Erlaubte Nutzungsarten sind: die Nutzung auf Drucksachen; die Nutzung im Rahmen des Internetauftritts des Teilnehmers soweit es die Vorstellung der Mannschaft und/oder deren Teilnahme an der Pokalrunde betrifft. Weitere Nutzungsarten bedürfen der Zustimmung des bfv. Auf einfaches Anfordern ist dem bfv ein Nachweis über die Nutzungen zu erbringen.

(3) Soweit der bfv ein einheitliches Badge für die Finalteilnehmer bereitstellt, das die Teilnahme am bfv-ROTHAUS-Pokal zum Ausdruck bringt, ist der Teilnehmer im Finale verpflichtet, ausschließlich solche Spieler teilnehmen zu lassen, auf deren Trikot die zur Verfügung gestellten Exemplare dieses Badges nach Maßgabe der Spielordnung/DFB angebracht sind. Ein solches Badge darf maximal die Größe von 10 x 6 cm haben und muss zum Aufbringen auf einem Trikotärmel oder – soweit mehrere Exemplare verwendet werden sollen – auf beiden Ärmeln eines Trikots vorgesehen sein. Die Kosten des Badges trägt der bfv, die des Aufbringens der Teilnehmer.

(4) Absatz 3 gilt entsprechend, soweit der bfv neben einem Badge gemäß Absatz 3 oder an dessen Stelle ein einheitliches Badge oder mehrere einheitliche Badges zur Vermittlung von Werbebotschaften für die Finalteilnehmer bereitstellt (Ärmelwerbung).
Allgemeine Pflichten

Der Teilnehmer ist zum Antreten zu allen Auswärtsspielen sowie zur Durchführung der Heimspiele unter Gestellung einer der bfv-Spielordnung entsprechenden Platzanlage verpflichtet. Soweit aufgrund lokaler öffentlich-rechtlicher Beschränkungen erforderlich, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, ggf. auf ein Heimrecht zu verzichten und die Spiele auf neutralem oder gegnerischem Platz auszutragen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der bfv-Vorstand zur Umsetzung der Beschlüsse des Außerordentlichen Verbandstages vom 20.06.20 ermächtigt ist, die zur Umsetzung der Beschlüsse notwendigen Entscheidungen, insbesondere Änderungen in den Ordnungen, zu beschließen.

Dies umfasst auch die Entscheidung über einen etwaigen vorzeitigen Abbruch oder eine sonstige Änderung des Pokal-Wettbewerbs der Spielzeit 2020/2021 sowie über die sich daraus ergebenden Folgeregelungen, einschließlich der Wertungsfragen sowie Änderungen des Wettbewerbsmodus.

Verantwortlichkeiten
1. Verantwortlich für den gesamten Verbandspokal ist der Verbandsspielausschuss.
2. Organisatorisch wird der Wettbewerb abgewickelt über die bfv-Geschäftsstelle, Sepp-Herberger-Weg 2, 76227 Karlsruhe, Abteilungsleiter Spielbetrieb: Felix Wiedemann, Tel. 0721-4090453 (G), Fax-Nr. 0721-4090423, Handy 0152- 33773657; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
3. Die Einteilung der Schiedsrichter obliegt dem Verbandsschiedsrichter-Obmann Rolf Karcher, Hornisgrindestraße 20, 76307 Karlsbad, Handy 0162-4112552, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
4. Zuständige Spruchkammer ist das bfv - Sportgericht unter Vorsitz Patrik Köster, Ringstr.3, 67141 Neuhofen, Tel. 06236-408918 Fax: 06236-4620936, Handy: 0173-6634708, Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Badischer Fußballverband