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bfv - Neue Corona-Regeln für den Sport

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Karlsruhe / Stuttgart / Freiburg. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum 15. Oktober 2021 die Corona-Verordnung und die Corona-Verordnung Sport erneut ange-passt. Das bisherige Stufensystem bleibt erhalten. In der Alarmstufe wurde jedoch die 2G-Regel im Freien durch 3G mit PCR-Test ersetzt. Neu sind außerdem das 2G-Optionsmodell für die Organisation von Veranstaltungen sowie die Einzelnutzung von Kabinen ohne 3G-Nachweis.

Die wesentlichen Neuerungen:

• Vereine können sich in der Basisstufe für das 2G-Optionsmodell in der Organisation ihrer Heimspiele entscheiden. In diesem Fall können zum einen die vollen Zuschauerkapazitä-ten der jeweiligen Spielstätten genutzt werden, zum anderen entfällt die Maskenpflicht. Die Einschränkung auf 2G gilt jedoch nicht für Spieler*innen und sonstige Aktive (Unpar-teiische, Funktionsteams usw.)

• Die Nutzung von Kabinen und Sanitärräumen ist nun auch für nicht-immunisierte Perso-nen ohne 3G-Nachweis möglich, sofern der Raum für die alleinige Nutzung dieser Per-son reserviert ist. Dies wird in erster Linie Einzel-Schiedsrichterinnen und -Schiedsrichter betreffen.

• Nicht-Immunisierte dürfen in allen Stufen am Sporttreiben im Freien teilnehmen, in der Warnstufe mit Schnelltest, in der Alarmstufe mit PCR-Test.

Für den Sport gelten damit folgende Regelungen in den drei Stufen:

Basisstufe (diese gilt im Moment): keine Einschränkungen für den Sport im Freien sowie Besu-cherinnen und Besucher, 3G-Regelung (Schnelltest für Nicht-Immunisierte) im Innenbereich (bspw. Kabine) – entfällt bei Einzelnutzung (neu).

Warnstufe: 3G-Regelung (Schnelltest für Nicht-Immunisierte) für den Sport im Freien sowie Be-sucherinnen und Besucher, 3G-Regelung (PCR-Test für Nicht-Immunisierte) für Innenräume.
Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 8,0 erreicht oder 250 COVID-19-Patientinnen und Patienten die Intensivstationen belegen

Alarmstufe: 3G-Regelung (PCR-Test für Nicht-Immunisierte) für den Sport im Freien. 2G-Regelung (nur geimpft oder genesen) für die Nutzung der Innenräume, Ausnahme Einzelnut-zung.
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 12,0 er-reicht oder 390 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen

Alle Informationen zum Drei-Stufen-Modell und den maßgeblichen Faktoren finden Sie unter www.badfv.de/coronavirus

Regelungen für Schülerinnen, Schüler und Jugendliche
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler*innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet, da sie zweimal pro Woche in der Schule ge-testet werden. Sie sind zudem in der Alarmstufe von der 2G-Regelung ausgenommen. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warn- und Alarmstu-fe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen besteht nach wie vor ein generelles Zu-tritts- und Teilnahmeverbot. Außerdem gilt wie bisher die Pflicht zur Datenerfassung und zum Tragen von medizinischen Masken in geschlossenen Räumen sowie im Freien, sofern der Min-destabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können.

Badischer Fußballverband