Baden Württemberg
Änderung der Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg

Mit Beschluss vom 2. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 4. Mai 2020, und sind unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg zu finden.
Mit der siebten Änderungsverordnung werden weitere Beschränkungen gelockert. So dürfen beispielsweise alle Ladengeschäfte – unabhängig von ihrer Verkaufsfläche – unter Auflagen wieder vollständig öffnen. Auch Gottesdienste und Gebetsversammlungen sind unter Auflagen wieder möglich. Die Ausgangsbeschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen werden gelockert. Ab 6. Mai 2020 können Kinder wieder Spielplätze besuchen.
Die aktuelle Rechtsverordnung ist unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften einsehbar.
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