Ettlingen: Anwohner nach Hinweis auf Fehlverhalten angegriffen – Polizei sucht couragierte Zeugen

Ettlingen: Anwohner nach Hinweis auf Fehlverhalten angegriffen – Polizei sucht couragierte Zeugen

 

Ein 54-jähriger Mann ist am Freitagabend, 4. Juli 2026, in der Mühlenstraße in Ettlingen angegriffen worden, nachdem er zwei junge Männer auf ihr Verhalten angesprochen hatte. Mehrere Passanten griffen ein und verhinderten offenbar Schlimmeres. Die Polizei bittet insbesondere diese Zeugen um Hinweise.

Nach bisherigen Erkenntnissen beobachtete der 54-jährige Anwohner gegen 21.35 Uhr, wie zwei mutmaßlich alkoholisierte Männer an den Eingang seines Wohnhauses in der Mühlenstraße urinierten. Als er die beiden auf ihr Verhalten ansprach, eskalierte die Situation.

Die beiden Männer sollen den Anwohner unvermittelt geschlagen und getreten haben. Der 54-Jährige ging zu Boden und prallte dabei gegen ein geparktes Fahrzeug. Er erlitt leichte Verletzungen.

Passanten greifen ein

Mehrere bislang unbekannte Passanten wurden auf den Vorfall aufmerksam und kamen dem Geschädigten zu Hilfe. Daraufhin flüchteten die beiden Tatverdächtigen in Richtung Innenstadt.

Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung entdeckte eine Polizeistreife die beiden Männer. Als die Beamten sie kontrollieren wollten, versuchte ein 23-Jähriger zu Fuß zu flüchten. Die Einsatzkräfte nahmen jedoch die Verfolgung auf und konnten sowohl den 23-Jährigen als auch seinen 19-jährigen Begleiter vorläufig festnehmen.

Polizei bittet um Hinweise

Das Polizeirevier Ettlingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Insbesondere die Passantinnen und Passanten, die dem 54-Jährigen zu Hilfe kamen, werden gebeten, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen.

Hinweise nimmt das Polizeirevier Ettlingen unter der Telefonnummer 07243 32000 entgegen.

Hinweis: Wer Zeuge einer Gewalttat wird, sollte Hilfe leisten, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Verständigen Sie umgehend die Polizei über den Notruf 110 und merken Sie sich möglichst viele Details zu den beteiligten Personen. Für die Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.