Bretten: Trickdiebe stehlen Goldkette an Bushaltestelle – Polizei warnt vor perfider Masche
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Bretten: Trickdiebe stehlen Goldkette an Bushaltestelle – Polizei warnt vor perfider Masche

 

Mit einer vermeintlich freundlichen Geste haben bislang unbekannte Täter am Freitagmittag in Bretten eine 65-jährige Frau bestohlen. Während eines Gesprächs tauschten sie unbemerkt eine echte Goldkette gegen Modeschmuck aus und flüchteten anschließend mit einem Pkw.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Karlsruhe ereignete sich der Vorfall am Freitag, 17. Juli 2026, gegen 14:30 Uhr an einer Bushaltestelle in der Pforzheimer Straße in Bretten.

Die 65-jährige Geschädigte wartete dort auf den Bus, als ein neuwertiger schwarzer Pkw mit zwei Insassen am Fahrbahnrand anhielt.

Goldkette unbemerkt entwendet

Die Beifahrerin stieg aus dem Fahrzeug und sprach die Frau an. Unter dem Vorwand, nach dem Weg zu fragen, entwickelte sich ein kurzes Gespräch.

Zum Abschied legte die Unbekannte der 65-Jährigen als vermeintliches Dankeschön eine angebliche Goldkette um den Hals. Währenddessen entfernte sie unbemerkt die echte Goldkette der Geschädigten. Anschließend stieg sie wieder in das Fahrzeug ein und fuhr gemeinsam mit dem Fahrer davon.

Täterbeschreibung

Der Fahrer wird als etwa 35 Jahre alt beschrieben. Er soll dunkle Haare, einen dunklen Vollbart sowie eine dunkle Brille mit blauen Gläsern getragen haben.

Die Frau wird auf etwa 1,60 Meter geschätzt und soll einen Hidschab getragen haben.

Polizei bittet um Zeugenhinweise

Die Ermittlungen werden vom Polizeirevier Bretten geführt.

Wer den Vorfall beobachtet hat oder Hinweise zu den beiden Tatverdächtigen oder dem schwarzen Fahrzeug geben kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 07252 / 5046-0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Präventionstipp: Trickdiebe nutzen häufig Hilfsbereitschaft oder scheinbare Freundlichkeit aus, um Schmuck unbemerkt zu entwenden. Lassen Sie sich von Unbekannten keine Ketten, Armbänder oder andere Gegenstände umlegen und halten Sie stets ausreichend Abstand. Für die beschriebenen Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.