Heidelberg
Betrunkener Radfahrer fährt verbotenerweise auf der B 535

Mit über 1,6 Promille wurde ein 37-Jähriger in Heidelberg auf der Bundesstraße 535 gestoppt – die Polizei leitete mehrere Verfahren ein.
Tipps zum sicheren Radfahren nach Feierlichkeiten
Wer Alkohol getrunken hat, sollte das Fahrrad besser stehen lassen. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Ab 1,6 Promille gilt Radfahren als Straftat und kann den Führerschein kosten. Sicherer ist es, ein Taxi zu rufen, Fahrdienste oder den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen – oder das Rad einfach später abzuholen.Weitere Meldungen aus Heidelberg
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