Bürgermeister Erichson zur Sexualstrafrechtsreform: „Ein Moment mit historischer Dimension“
Bürgermeister Erichson: „Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht ist ab heute absolut zu respektieren“
Bürgermeister Wolfgang Erichson dankte allen, die sich für den Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht eingesetzt haben: „Nach mehr als 30-jähriger Debatte war der einstimmige Beschluss im Bundestag ein Moment mit historischer Dimension. Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht ist ab heute absolut zu respektieren.“ Das Ausnutzen einer schutzlosen Lage, Überraschungsangriffe, Schockstarre oder Duldung vor Angst oder andere Drohungen hätten ohne aktiven Widerstand bisher nicht als strafbare Handlung gegolten. Jetzt gelte der Grundsatz „Nein heißt Nein“ – vom „Begrapschen“ bis hin zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung.
„Ein überfälliger Lernprozess in Sachen sexualisierter Gewalt kann jetzt an Fahrt aufnehmen: Sexuelle Handlungen, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen werden, sind strafwürdig“, sagte Dörthe Domzig, Leiterin des Amtes für Chancengleichheit. Bürgermeister Erichson würdigte besonders die Rolle der bundesweit vernetzten Frauenorganisationen wie den Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen für das Zustandekommen dieses Beschlusses. Frauenberatungsstellen wie der „FrauenNotruf“ und die Beratungsstelle „Courage“ werden in Heidelberg seit vielen Jahren durch das Amt für Chancengleichheit sowohl institutionell als auch projektbezogen gefördert.