Bei An- oder Ummeldung: Bestätigung des Vermieters erforderlich
Die Vermieterin/der Vermieter ist verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug auszustellen. Zudem ist die Vermieterin/der Vermieter berechtigt, bei der Meldebehörde nachzufragen, ob die Anmeldung ordnungsgemäß vorgenommen wurde.
Das Formular „Wohnungsgeberbestätigung-Melderecht“ kann online unter www.heidelberg.de
> Bürgerservice > Formulare & Onlinedienste > Formulare in der „Liste aller online verfügbaren Formulare der Stadt Heidelberg“ beim Buchstaben „W“ abgerufen werden. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es zudem unter www.heidelberg.de > Bürgerservice > Bürgerämter > Neues Meldegesetz.