Ketsch

A6 bei Ketsch: Autofahrer bremst Fahrschulauto bis zum Stillstand aus – Polizei sucht Zeugen und Geschädigte

Ketsch Von Lothar Binder 1 Min. Lesezeit

Mit einem gefährlichen Fahrmanöver soll ein bislang unbekannter Autofahrer auf der A6 bei Ketsch ein Fahrschulauto massiv gefährdet haben. Die Autobahnpolizei ermittelt wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim ereignete sich der Vorfall am Mittwoch, 9. Juli 2026, gegen 18 Uhr auf der Bundesautobahn 6 in Fahrtrichtung Heilbronn.

Ein bislang unbekannter Fahrer eines Fahrzeugs mit MA-Kennzeichen soll kurz vor einer Baustelle mehrere Fahrzeuge verbotswidrig über den Standstreifen überholt haben.

Fahrschulauto zu Vollbremsung gezwungen

Nach bisherigen Erkenntnissen wechselte der Mann unmittelbar vor einem Fahrschulauto wieder auf die rechte Fahrspur und bremste sein Fahrzeug anschließend bis zum Stillstand ab. Der Fahrer des Fahrschulwagens musste daraufhin eine Vollbremsung einleiten, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

Im weiteren Verlauf überholte das Fahrschulauto den Unbekannten auf der linken Fahrspur. Der Fahrer des Pkw beschleunigte daraufhin erneut stark, nutzte zeitweise den abgesperrten Standstreifen und setzte seine Fahrt anschließend auf der rechten Fahrspur fort.

Ein Zeuge beobachtete den Vorfall und verständigte die Polizei.

Täterbeschreibung

Der Fahrer wurde wie folgt beschrieben:

  • männlich,
  • etwa 40 Jahre alt,
  • trug eine Sonnenbrille.

Autobahnpolizei sucht Zeugen und weitere Geschädigte

Die Autobahnpolizei Walldorf ermittelt wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung.

Insbesondere der Fahrer oder die Fahrerin des betroffenen Fahrschulautos sowie weitere Verkehrsteilnehmer, die durch die Fahrweise des Mannes gefährdet wurden oder Hinweise zum Fahrzeug und dessen Fahrer geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06227 35826-0 zu melden.

Hinweis: Das verbotswidrige Befahren des Standstreifens sowie absichtliches Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer können schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben. Für den bislang unbekannten Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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