Fachtagung Gewalt ist nicht OK! - Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen mit Behinderung Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

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RNK

Fast 200 Expertinnen, Experten und interessierte Personen nahmen an der virtuellen Fachtagung „Gewalt ist nicht OK! - Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen mit Behinderung“ am Dienstag, den 23. November von 10 bis 12:30 Uhr teil. Im Mittelpunkt stand das Tabuthema Gewalt zum Auftakt des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen, der jährlich am 25. November stattfindet.

Die gut besuchte Fachtagung wurde durch die Arbeitsgruppe der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Behindertenbeauftragten in Baden-Württemberg gemeinsam mit der Stadt Bühl und dem dortigen Behindertenbeauftragten organisiert. Die Arbeitsgruppe besteht aus den Kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise Heidenheim, Rastatt, Heilbronn, dem Enzkreis, Ostalbkreis, und Rhein-Neckar-Kreis sowie dem Stadtkreis Baden-Baden.

Frauen mit Behinderungen erleben dreimal häufiger körperliche, psychische und sexuelle Gewalt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Jede 4. Frau in Deutschland hat mindestens einen sexuellen Übergriff erlebt. Es passiert in der eigenen Wohnung und in Einrichtungen der Behindertenhilfe und bleibt leider noch zu häufig unentdeckt. Frauen mit Behinderungen haben es auch wesentlich schwerer, Hilfe und Unterstützung zu finden.

Nach einer Eröffnung durch Petra Mumbach, Landessprecherin der Kommunalen Behindertenbeauftragten, sprach der Sozialdezernent des Landkreises Rastatt, Stefan Biehl, Dank- und Grußworte und führte in das Thema ein. Die Veranstaltung solle ein Zeichen setzen, Frauen und auch Männer mit Behinderung seien von Gewalt deutlich öfter betroffen. Er appellierte an die Verantwortlichen, Zugänge baulich und sprachlich barrierefrei zu gestalten und Schutzeinrichtungen zu fördern und einzurichten.

Den thematischen Auftakt bildete der Vortrag „Gewalt gegenüber Frauen mit Behinderung“ von Professorin Dr. Anja Teubert, Duale Hochschule Baden-Württemberg. Sie erläuterte Begrifflichkeiten, Formen der Gewalt sowie die Definition aus Sicht der Betroffenen. Gewalt findet meist im engeren sozialen Umfeld und selten spontan statt. Oft wird vergessen, dass auch Frauen Täter sein können. Gewalt kann sich in körperlicher, seelischer, sprachlicher, sexualisierter, organisierter und ritualisierter Form äußern. Von legitimierter Gewalt wird gesprochen, wenn die Gesellschaft es zulässt, dass behinderte Frauen in Versorgungs- und Betreuungsangelegenheiten nicht selbst bestimmen können. Viele der Grenzverletzungen finden eher unabsichtlich statt. Professorin Teubert betonte, dass Behinderung und Gewalt nach wie vor Tabuthemen und dadurch schambesetzt seien. Jede 2. bis 4. Frau habe bereits sexualisierte Gewalt erlebt. Frauen und Mädchen seien von häuslicher Gewalt am ehesten betroffen. Die ungleiche Verteilung von Ressourcen wie Gesundheit und Lernfähigkeit oder Macht durch die berufliche Position unterliege einer eigenen Dynamik und äußere sich in personaler, kultureller und struktureller Gewalt. Die Reaktion vom Umfeld reichen von Verharmlosung und Verleugnung bis hin zu Verschleierung der Tatsachen durch fehlende Falldokumentationen. Abschließend appellierte sie, dass Gewalt alle betreffe. Ansatzpunkte im Umgang mit Gewalt seien Aufklärung der Betroffenen über ihre Rechte und die gemeinsame, gesellschaftliche Verantwortungsübernahme für den Schutz dieser Personengruppe sowie das aktive Eingreifen.

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Dr. Jana Offergeld, Deutsches Institut der Menschenrechte, setzte in dem anschließenden Vortrag den Schwerpunkt auf „Gewalt gegen Frauen mit Behinderung aus menschenrechtlicher Perspektive“. Sie wies auf die einschlägigen Menschenrechtsabkommen und die Istanbul Konvention hin. Letztere ist ein Regelwerk zur Verhinderung von Gewalt an Frauen, welches unterstützende und sanktionierende Elemente enthält. Den Entstehungshintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bilden weltweite Unrechtserfahrungen wie Stigmatisierung, Exklusion und Anzweiflung des Personenstatus, die ein erhöhtes Risiko für Gewaltanfälligkeit bergen. Sie betonte die staatliche Schutzverpflichtung sowie das im Gesetz verankerte Recht auf Würde, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung der betroffenen Menschen. Die erweiterte Perspektive der UN-BRK berücksichtige strukturelle Bedingungen, besondere Wohnformen sowie weitere Risikofaktoren. Die Empfehlungen der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention beinhalten dabei unter anderem eine unabhängige Überwachung in Einrichtungen und Dienstleistungen, Qualitätsstandards für Gewaltschutzkonzepte sowie Gewaltschutz als Leistungsmerkmal, die Etablierung barrierefreier Frauenhäuser und die De-Institutionalisierung.

Als dritte Referentin widmete sich Simone Fischer, neue Beauftragte des Landes Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen, dem Thema „Handeln statt wegschauen! Fokus: Schutz vor Gewalt“. Statistisch gesehen haben 20 bis 34 Prozent der Frauen mit Behinderungen sexuellen Missbrauch in Kindheit und Jugend erlebt, dies ist zwei- bis dreimal häufiger als der Bevölkerungsdurchschnitt. Ähnliches gilt für Frauen im Erwachsenenalter in Bezug auf erzwungene sexuelle Handlungen. Dabei spielt das Ausmaß des Machtunterschieds eine entscheidende Rolle. Sexueller Missbrauch geschieht entweder gegen den Willen oder wenn die Person aufgrund von Beeinträchtigungen oder Unterlegenheit nicht in der Lage ist zuzustimmen. Eine höhere Verwundbarkeit ist kein defizitäres, unabänderliches Merkmal, sondern beruht auch auf gesellschaftlichen Definitionen von Behindert-Sein über Betroffene hinweg. Fischer betonte in diesem Zusammenhang gesellschaftlich behindernde Bedingungen und damit das Bestehen einer komplexen Wechselwirkung zwischen gesellschaftlichen, institutionellen und pädagogischen Machtverhältnissen. Ziele seien die Bereitstellung von besseren Informationen, ein gutes Netzwerk der Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie die Befähigung der Betroffenen eigene Rechte zu kennen und wahrzunehmen, so Fischer. Sicherheits- und Schutzkonzepte müssen etabliert werden und das Thema auf allen Ebenen enttabuisiert werden. Hilfsangebote erreichen bisher nur einen kleinen Teil der Frauen. Eine fundierte und fortlaufende Datenerhebung sei erforderlich, um Hilfen gezielt auszubauen und den Menschen Wahlmöglichkeiten zu bieten. Abschließend betonte sie, dass bestehende exklusive Versorgungsstrukturen zugunsten inklusiver Angebote aufgelöst werden müssen. Insgesamt sei es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Haltungen und Einstellungen zu verändern.

Fazit der Veranstaltung war, dass Enttabuisierung von Gewalt durch gezielte Aufklärung und der Schutz der Betroffenen im Vordergrund stehen. Die Botschaft lautet: „Gewalt ist nicht OK“. Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass diese Botschaft und damit verbundene Handlungen in die örtlichen Netzwerke transportiert werden sollen.

Abschließend weist die AG nochmals auf das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, welches täglich 24 Stunden erreichbar ist. Es bietet in Notsituationen Beratung in 17 Sprachen, auch in leichter Sprache und mit Gebärdensprache. Die Nummer lautet 08000116016.

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