Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert: Grundsätzliches Rauchverbot im Wald ab 1. März bis 31. Oktober
Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, bittet alle Waldbesuchenden folgende Regeln zu beachten:
• Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
• Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die Forstbehörde weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
• Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
• Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
• Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Die aktuelle Waldbrandgefahr ist öffentlich einsehbar auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes. Der „Waldbrandgefahrenindex“ zeigt mit einer Skala von 1 bis 5 deutschlandweit die Brandgefahr an, wobei die Stufe 5 die höchste Gefährdung markiert. In den ersten Märztagen zeigte der Index für den Rhein-Neckar-Kreis mit der Stufe 3 bereits eine erhöhte Gefährdung an.