Kreisforstamt: Privatwaldbesitzende müssen ihre Fichtenbestände regelmäßig kontrollieren - Befallene Bäume müssen bis zum 31. Mai 2023 entfernt werden
Deshalb hat das Kreisforstamt einen forstrechtlichen Hinweis öffentlich an alle Waldbesitzenden ausgesprochen, nach dem befallsgefährdete Fichtenwälder regelmäßig kontrolliert werden müssen. Bis Ende August sind die Kontrollen aufrecht zu erhalten. Nachzulesen ist der Hinweis auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen.
Wird ein Befall entdeckt, gilt es schnell zu handeln. Die betroffenen Bäume müssen gefällt und schnellstmöglich aus dem Wald befördert werden. Die Käfer, die sich unter der Rinde entwickeln, können sonst nach dem Schlupf die benachbarten noch gesunden Fichten befallen und so noch größere Waldbereiche schädigen. Wirkung zeigt die Entnahme der Bäume aber nur, wenn die Käfer noch nicht fertig entwickelt sind und sich noch unter der Rinde befinden. Ein Einschlag von toten Fichten, die bereits ihre Borke verloren haben, wäre sogar kontraproduktiv. Denn etwas verzögert zu den Borkenkäfern entwickeln sich in denselben Bäumen oft natürliche Gegenspieler, die die Borkenkäferpopulation zumindest etwas verkleinern können.
Sollte man dann nicht am besten alle betroffenen Fichten stehen und absterben lassen? „Das wäre die falsche Schlussfolgerung“, ordnet Manfred Robens ein. „Wenn die Käfer rechtzeitig entdeckt werden, kann deren Ausbreitung wirksam verringert werden. Wenn das gelingt, bleiben im Ergebnis mehr grüne, Schatten spendende, lebende Bäume in unseren Wäldern stehen, auch wenn dafür an einer Stelle alle kranken Fichten gefällt werden müssen. Das muss uns die Mühe für die Käferkontrolle und die schnelle Aufarbeitung wert sein.“
Zur Entfernung befallener Bäume setzt das Kreisforstamt eine Frist bis zum 31. Mai 2023. Nach diesem Termin kann bei einer akuten Gefährdung für die Wälder die Entnahme der betroffenen Fichten durch das Kreisforstamt angeordnet werden.