Rathaus Hockenheim: Anhörungen bei Ordnungswidrigkeiten ab so-fort auch online möglich
Betroffene erhalten für die Online-Anhörung auf ihrem Anhörungs- oder Zeugenfragebogen, in ihrem Verwarnungsgeldangebot oder in einem Infor-mationsschreiben eine individuelle Zugangskennung, mit der sie sich „ein-loggen“ können. In dem Portal kann man sich Beweisfotos ansehen, das Antwortformular ausfüllen oder im Zeugenfragebogen Stellung nehmen. Die Angaben werden verschlüsselt an die Bußgeldstelle übermittelt. Aus daten-schutzrechtlichen Gründen bleibt der Zugang nur so lange bestehen, wie das Verfahren für den Betroffenen aktiv ist.
Die Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Hocken-heim ist ein zusätzliches, freiwilliges Angebot. Betroffene können ihre Äuße-rung auch weiterhin auf dem Postweg übersenden.