Heidelberg
Radfahrer mit 1,78 Promille in der Eppelheimer Straße gestoppt

Ein 31-jähriger Radfahrer fiel in Heidelberg durch Schlangenlinien auf – ein Alkoholtest ergab 1,78 Promille. Die Polizei leitete Ermittlungen ein.
Rechtliche Hinweise: Alkohol auf dem Fahrrad
Auch Radfahrer unterliegen im Straßenverkehr strengen Alkoholgrenzen:- Ab 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – eine Straftat mit Führerschein- und Punktefolgen.
- Auch schon ab 0,3 Promille kann es bei Ausfallerscheinungen zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.
- Eine Blutprobe und ein Strafverfahren sind bei Überschreitungen die Regel.
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