Weinheim
Dass man nicht ungehindert und zudem noch anonym im Internet zur Begehung von Straftaten aufrufen kann, musste jetzt ein 32-jähriger Weinheimer erfahren.

04.04.2020 – 11:50
Polizeipräsidium Mannheim
POL-MA: Weinheim/Mannheim: Strafbarer Aufruf zu einem Protestmarsch; Ermittlungen im Internet überführten 32-jährigen Weinheimer
Weinheim/Mannheim (ots)
Ein zunächst unbekannter "User" hatte am 21. März auf einem Internetportal anonym zu einem friedlichen Protestmarsch gegen Ausgangsbeschränkungen in Zeiten der Corona-Krise für Montag, den 23. März vom Mannheimer Hauptbahnhof zum Paradeplatz aufgerufen. Ferner forderte er potentielle Teilnehmer dazu auf, Kinder mitzubringen, um sich vor der Polizei zu schützen. Zahlreiche "User", die diesen Aufruf auf dem Internetportal lasen, informierten die Polizei.
Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg führten über den Provider des Portals, der seinen Sitz im Ausland hat, schließlich auf die Spur des Verdächtigen.
Der 32-Jährige wurde am Freitag, den 3. April vorläufig festgenommen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung, bei der auch Beamte der Dezernate "Zentrale Kriminaltechnik" und "Digitale Spuren" im Einsatz waren, wurden neun Datenträger -drei Laptops, vier Festplatten, ein Tablet und ein Smartphone- sichergestellt, die derzeit ausgewertet werden.
Der Verdächtige, der zum Tatvorwurf schweigt, wurde nach seiner erkennungsdienstlichen Behandlung wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
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