Stadt kündigt Mietvertrag mit der AfD
Die Stadt bezieht sich unter anderem auch auf einen Gemeinderatsbeschluss vom Dezember.
Der Weinheimer Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 9. Dezember einen Beschluss mit sofortiger Wirkung gefasst, mit dem Veranstaltungen von Parteien im Rolf-Engelbrecht-Haus nur noch eingeschränkt zulässig sind. Dazu gab es eine Änderung der Hallen-Benutzungsordnung.
In der geltenden Benutzungsordnung heißt es, dass das Rolf-Engelbrecht-Haus für Veranstaltungen von Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, Wählervereinigungen oder Wählergruppen nur zur Verfügung gestellt wird, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die von deren Gebietsverbänden auf Orts- und Kreisebene durchgeführt werden und die einen konkreten orts- oder kreispolitischen Bezug zur Stadt Weinheim oder zum Rhein-Neckar-Kreis aufweisen.