Weinheim
Großeinsatz nach Meldung über bewaffneten Mann am Berliner Platz

Mehrere Notrufe haben am Donnerstagmorgen in Weinheim einen Polizeieinsatz ausgelöst. Ein 28-Jähriger soll mit einer vermeintlichen Schusswaffe hantiert haben. Später stellte sich heraus, dass es sich um eine täuschend echt aussehende Spielzeugwaffe handelte.
Ein Mann mit einer vermeintlichen Schusswaffe hat am Donnerstagmorgen, 18. Juni 2026, in Weinheim einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Gegen 5:40 Uhr meldeten mehrere Passanten der Polizei, dass eine Person am Berliner Platz mit einer Schusswaffe hantieren würde.
Während die ersten Streifenwagen auf dem Weg zum Einsatzort waren, gingen weitere Hinweise ein. Demnach soll der Mann die Waffe auf dem Gelände einer Tankstelle mehrfach in die Hand genommen und anschließend in seinen Hosenbund gesteckt haben.
Polizei stoppt 28-Jährigen im Stadtgebiet
Die Einsatzkräfte konnten den beschriebenen Mann wenig später im Bereich der Kreuzung Mannheimer Straße und Cavaillonstraße antreffen. Bei der anschließenden Kontrolle kam der 28-Jährige der Aufforderung, sich auf den Boden zu legen, zunächst nicht nach.
Als er nach bisherigen Erkenntnissen in seinen hinteren Hosenbund griff, richteten die Beamten ihre Dienstwaffen auf ihn und drohten den Einsatz der Schusswaffe an. Erst daraufhin legte sich der Mann mit ausgestreckten Armen auf den Boden und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Waffe entpuppt sich als täuschend echte Nachbildung
Die Polizei stellte die mitgeführte Pistole sicher. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich nicht um eine echte Schusswaffe, sondern um eine sogenannte Anscheinswaffe handelte. Dabei handelt es sich um eine täuschend echt wirkende Spielzeugwaffe, die von einer echten Waffe oft nur bei genauer Betrachtung unterschieden werden kann.
Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 28-Jährigen einen Wert von mehr als 1,2 Promille. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in eine psychiatrische Einrichtung gebracht.
Polizei warnt vor dem Mitführen von Anscheinswaffen
Nach Angaben der Polizei können täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen erhebliche Folgen haben. Einsatzkräfte müssen bei entsprechenden Notrufen zunächst von einer tatsächlichen Bedrohungslage ausgehen und entsprechend reagieren.
Zudem ist das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Waffengesetzes grundsätzlich verboten und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
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