Wiesloch: Zwei Männer bei nächtlicher Auseinandersetzung verletzt – Polizei sucht Zeugen

Wiesloch: Zwei Männer bei nächtlicher Auseinandersetzung verletzt – Polizei sucht Zeugen

 

Nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung in der Wieslocher Innenstadt ermittelt die Polizei wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Zwei Männer wurden verletzt, die mutmaßlichen Täter konnten flüchten.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim ereignete sich der Vorfall bereits am frühen Samstagmorgen gegen 3:30 Uhr in der Marktstraße.

Nach bisherigen Erkenntnissen schlug zunächst ein bislang unbekannter Mann einem 24-Jährigen mit der flachen Hand gegen das rechte Ohr. Der Geschädigte wollte den Mann anschließend gemeinsam mit einem 25-jährigen Begleiter zur Rede stellen. Beide folgten ihm in Richtung Schillerpark.

Drei Männer greifen 25-Jährigen an

In der Heidelberger Straße sollen plötzlich drei unbekannte Männer aus der Unterführung gekommen sein. Nach Angaben der Polizei griffen sie den 25-Jährigen an und verletzten ihn durch Schläge und Tritte.

Während der Auseinandersetzung wurde außerdem ein wartendes Taxi beschädigt. Einer der Täter soll das Fahrzeug mit einem bislang unbekannten Gegenstand beschädigt haben.

Anschließend flüchteten die Männer in Richtung Schillerpark. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief ohne Erfolg.

Täterbeschreibung

Die Polizei beschreibt die gesuchten Männer wie folgt:

  • etwa 20 Jahre alt,
  • zwischen 1,80 und 1,90 Meter groß,
  • athletische Statur,
  • gebräunte Haut,
  • dunkle Haare.

Einer der Männer soll lockige Haare und einen Bart getragen haben. Alle drei waren mit schwarzen, enganliegenden T-Shirts bekleidet.

Polizei bittet um Hinweise

Der Ermittlungsdienst des Polizeireviers Wiesloch hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeuginnen und Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zu den flüchtigen Männern geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06222 5709-0 zu melden.

Hinweis: Wer Zeuge einer körperlichen Auseinandersetzung wird, sollte sich nicht selbst in Gefahr bringen, sondern umgehend die Polizei über den Notruf 110 verständigen. Beobachtungen zum Tatablauf oder zur Fluchtrichtung können für die Ermittlungen von großer Bedeutung sein. Für die bislang unbekannten Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.