Ludwigshafen: Testkäufe decken Verstöße gegen Jugendschutz in Kiosken auf

Ludwigshafen: Testkäufe decken Verstöße gegen Jugendschutz in Kiosken auf

 

Bei gemeinsamen Kontrollen in Ludwigshafen haben Polizei und Stadt mehrere Betriebe überprüft. In drei Geschäften wurden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.

Am Mittwoch, 6. Mai 2026, haben Einsatzkräfte der Polizeidirektion Ludwigshafen gemeinsam mit dem Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Ludwigshafen, dem Bereich Jugendförderung sowie Schülerinnen und Schülern der Höheren Berufsfachschule Polizeidienst und Verwaltung Testkäufe in den Stadtteilen Mitte und Nord durchgeführt.

Die Kontrollen fanden zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr statt. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in verschiedenen Kiosken.

Im Fokus standen alkoholische Getränke, Tabakwaren, E-Zigaretten sowie CBD-Blüten und entsprechende Rauchprodukte. Nach Angaben der Polizei wurden insgesamt zehn Geschäfte kontrolliert.

Bei drei Betrieben stellten die Einsatzkräfte Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben fest. In diesen Fällen wurden altersbeschränkte Waren an Jugendliche abgegeben, ohne zuvor eine vorgeschriebene Alterskontrolle anhand eines Lichtbildausweises durchzuführen.

Gegen das Verkaufspersonal sowie die jeweiligen Gewerbetreibenden wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Wie die Polizei mitteilt, dient das Jugendschutzgesetz dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen Risiken durch Alkohol- und Tabakkonsum. Händler und gastronomische Betriebe sind verpflichtet, das Alter ihrer Kundinnen und Kunden konsequent zu überprüfen.

Polizei und Kommunalbehörden kündigten an, auch künftig gemeinsame Kontrollen zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durchzuführen.

Beim Kauf von Alkohol, Tabak oder E-Zigaretten sollten Jugendliche stets mit einer Alterskontrolle rechnen. Händler sind gesetzlich verpflichtet, im Zweifel einen Ausweis zu verlangen.