Böhl-Iggelheim/Schifferstadt
Polizei stoppt zwei 13-Jährige auf E-Scootern

Zwei Kinder wurden am Dienstagmorgen von der Polizei gestoppt, weil sie mit E-Scootern unterwegs waren – das Mindestalter zum Fahren ist erst ab 14 Jahren erlaubt.
Hinweis: Mindestalter für E-Scooter beachten
Wer einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Außerdem gilt: Es dürfen nur zugelassene Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gefahren werden. Kinder und Jugendliche sollten daher frühzeitig über die Regeln aufgeklärt werden, um Bußgelder oder gefährliche Situationen zu vermeiden.
Wer einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Außerdem gilt: Es dürfen nur zugelassene Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gefahren werden. Kinder und Jugendliche sollten daher frühzeitig über die Regeln aufgeklärt werden, um Bußgelder oder gefährliche Situationen zu vermeiden.
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