SPEYER: Autofahrer unter Drogeneinfluss leistet Widerstand gegen Polizeibeamte

SPEYER: Autofahrer unter Drogeneinfluss leistet Widerstand gegen Polizeibeamte

 

Bei einer Verkehrskontrolle in Speyer stellten Polizeibeamte bei einem 57-jährigen Autofahrer drogentypische Auffälligkeiten fest. Im weiteren Verlauf widersetzte sich der Mann den Maßnahmen der Polizei.

Am Mittwoch, 3. Juni 2026, gegen 17 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife in der Theodor-Heuss-Straße in Speyer einen 57-jährigen Autofahrer aus Speyer.

Während der Kontrolle bemerkten die Beamten nach eigenen Angaben drogentypische Auffälligkeiten bei dem Mann. Aufgrund des Verdachts, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug geführt haben könnte, sollte er zur Entnahme einer Blutprobe auf die Polizeidienststelle gebracht werden.

Widerstand gegen Polizeimaßnahmen

Nach Angaben der Polizei verhielt sich der 57-Jährige gegenüber den Einsatzkräften zunehmend aggressiv. Als die Beamten beabsichtigten, ihm Handfesseln anzulegen, widersetzte sich der Mann den Maßnahmen.

In der Folge kam es zu einer Widerstandshandlung gegen die eingesetzten Polizeikräfte.

Blutprobe angeordnet

Trotz des Widerstands konnte die Maßnahme durchgeführt werden. Dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen, die nun Aufschluss darüber geben soll, ob er tatsächlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.

Die Auswertung der Probe steht noch aus.

Mehrere Verfahren eingeleitet

Den 57-Jährigen erwarten nun strafrechtliche und ordnungsrechtliche Konsequenzen. Die Polizei leitete eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss ein.

Hinweis: Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Bereits der Verdacht auf Drogenkonsum kann eine Blutentnahme nach sich ziehen. Widerstand gegen Polizeibeamte stellt zudem eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.