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Die neue Grundstücksbewertung bedeutet für 73 Prozent der Menschen mit Wohneigentum eine höhere Steuerbelastung.

Eine aktuelle Online-Umfrage von ImmoScout24 unter 2.001 Eigentümerinnen und Eigentümern zeigt, dass die große Mehrheit ab diesem Jahr mehr Grundsteuer zahlen muss.
• Die neue Grundstücksbewertung bedeutet für 73 Prozent der Menschen mit Wohneigentum eine höhere Steuerbelastung.
• Für 30 Prozent ist die jährliche Grundsteuer mehr als doppelt so hoch.
• 28 Prozent planen einen Widerspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer.
In den meisten Bundesländern wurde in den vergangenen Tagen der Bescheid für die Grundsteuer 2025 versendet. Dieser beruht nun erstmalig auf der neuen Bewertung von 2022. Eine Online-Umfrage unter 2.001 ImmoScout24 Nutzerinnen und Nutzern mit Wohneigentum ergab, dass 73 Prozent von ihnen mehr Grundsteuer zahlen müssen als vorher.
„In diesem Frühjahr spüren viele Eigentümerinnen und Eigentümer die Grundsteuerreform in ihrem Geldbeutel. Der neue Grundsteuerbescheid sorgt in den meisten Fällen für höhere Betriebskosten. Was für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle ist, führt jetzt für den Einzelnen zu einer höheren finanziellen Belastung“, sagt Daniel Hendel, Vice President Product Management bei ImmoScout24. „Mehr als ein Drittel schauen daher genau, ob sie einen Anspruch auf Steuerentlastung durchsetzen können.“
Knapp ein Drittel muss mehr als doppelt so viel Grundsteuer zahlen
Bei 30 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer verdoppelt sich der Betrag der Grundsteuer. Rund ein Fünftel der Befragten (18 Prozent) muss über 50 Prozent mehr Grundsteuer zahlen, und bei einem Viertel (25 Prozent) sind es über 10 Prozent mehr. Für insgesamt 27 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer ist die Grundsteuer nicht gestiegen und ein Viertel (25 Prozent) zahlt nun sogar weniger Abgaben.
28 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer wollen Widerspruch einreichen
Eine Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer (65 Prozent) möchte die Steuer, so wie sie angesetzt ist, entrichten und keine weiteren Recherchen anstellen – wie beispielsweise eine Prüfung im Transparenzregister. 35 Prozent planen zumindest eine Recherche, um die Steuererhöhung nachzuvollziehen. 28 Prozent werden nicht nur recherchieren, sondern sind entschlossen, Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzureichen.
Die Grundsteuer wird je nach Bundesland mit unterschiedlichen Modellen ermittelt. Nicht immer ist die Berechnung fehlerfrei. Der Einspruch ist unter Umständen möglich, wenn der nachgewiesene gemeine Grundstückswert den Grundsteuerwert unterschreitet. Das muss über ein Gutachten nachgewiesen werden. Ob sich dieses Gutachten lohnt, kann durch einen von ImmoScout24 und Sprengnetter entwickelten Rechner ermittelt werden: https://www.immobilienscout24.de/lp/grundsteuerbescheid-widersprechen.html
Zwei Drittel der privaten Vermieterinnen und Vermieter geben die Mehrkosten weiter
Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der befragten Eigentümerinnen und Eigentümer vermieten ihr Eigentum als Geldanlage oder private Altersvorsorge. Davon planen 66 Prozent eine Anpassung der Betriebskosten, um die Erhöhung der Grundsteuer weiterzugeben. 22 Prozent wussten es zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht. 12 Prozent planen keine Erhöhung aufgrund der geänderten Grundsteuer.
Daniel Hendel sagt dazu: "Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Zusatzkosten durch höhere Grundsteuerabgaben im ohnehin angespannten Mietmarkt ankommen – dann in Form von Betriebskosten und damit gänzlich ohne schützende Obergrenzen.“
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