Mannheim
Nach Schüssen auf Gaststätte – 25-Jähriger in Untersuchungshaft

Nach Schüssen auf eine Gaststätte in der Mannheimer Innenstadt sitzt ein 25-jähriger Tatverdächtiger in Untersuchungshaft. Die Ermittler prüfen zudem mögliche Verbindungen zu weiteren Fällen von Schutzgelderpressung und Brandstiftungen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim hat das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 25-jährigen Mann erlassen. Ihm wird unter anderem versuchte besonders schwere räuberische Erpressung, unerlaubtes Führen einer Schusswaffe sowie Sachbeschädigung vorgeworfen.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll der Tatverdächtige am frühen Morgen des 18. Juni 2026 gegen 5.50 Uhr mehrfach mit einer scharfen Schusswaffe auf eine Gaststätte im Quadrat T 1 geschossen haben. Nach bisherigen Erkenntnissen sollte damit einer Schutzgeldforderung Nachdruck verliehen werden.
Zum Zeitpunkt der Schussabgabe befanden sich keine Personen in dem betroffenen Gebäude. Durch die Einschüsse wurden jedoch die Gebäudefront sowie Teile des Inventars beschädigt.
Festnahme kurz nach der Tat
Im Rahmen unmittelbar eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnten Einsatzkräfte des Polizeireviers Mannheim-Oststadt den Tatverdächtigen gegen 6.15 Uhr antreffen und vorläufig festnehmen.
Bereits am selben Tag wurde der 25-Jährige dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Weitere Zusammenhänge werden geprüft
Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf die Hintergründe der Tat sowie mögliche Verbindungen zu weiteren Fällen von Schutzgelderpressung und mutmaßlichen Brandstiftungen an Gaststätten in der Mannheimer Innenstadt.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden werden die Untersuchungen zentral beim Polizeipräsidium Mannheim im Rahmen einer besonderen Aufbauorganisation geführt.
Die bisherigen Erkenntnisse legen nahe, dass es möglicherweise weitere Geschädigte geben könnte, die bislang keine Anzeige erstattet haben. Die Ermittler appellieren daher an Betroffene, sich bei der Polizei zu melden.
Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an.
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