Rhein Neckar Kreis
Neue Meldepflicht für Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen
Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen müssen seit dem 1. August 2023 neben den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen auch den Abgang von Tieren melden. Diese Meldepflicht betrifft auch Hobbyhaltungen, Viehhandelsunternehmen und Viehsammelstellen.
Die Daten werden in der Datenbank HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) erfasst. Dafür müssen Halterinnen und Halter die Tierabgänge innerhalb von sieben Tagen nach dem Verlassen des Betriebs in der HIT-Datenbank vermelden. Diese neue Meldeverpflichtung bezieht sich jedoch nur auf den Abgang lebender Tiere aus den Betrieben – dazu zählen auch Tiere, die zu einem Schlachthof gebracht werden.
Folgende Daten müssen bei den Meldungen angegeben werden: Abgangsdatum, tierseuchenrechtliche Registrierungsnummer des abgebenden und des aufnehmenden Betriebs und die Anzahl der abgegebenen Tiere. Von den Abgangsmeldungen ausgenommen sind die auf dem Betrieb verenden, auf dem Hof euthanasiert oder dort geschlachtet werden.
Die neue elektronische Meldepflicht ersetzt jedoch nicht die Pflicht zur Führung eines Bestandsregisters gemäß der Viehverkehrsverordnung. Zu- und Abgänge müssen hier weiterhin im Bestandsregister vermerkt werden.
Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden: E-Mail:
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