SCHRIESHEIM: Rollerfahrer rammt geparktes Auto und flüchtet – Polizei sucht jugendliche Unfallbeteiligte

SCHRIESHEIM: Rollerfahrer rammt geparktes Auto und flüchtet – Polizei sucht jugendliche Unfallbeteiligte

 

Am 14. April 2026 kam es in Schriesheim zu einem Unfall mit Fahrerflucht. Zwei Jugendliche auf einem Roller beschädigten ein Auto und entfernten sich vom Unfallort.

Ein Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht hat sich am Dienstagabend, 14. April 2026, in Schriesheim ereignet. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim beobachtete ein Zeuge zwischen 19:40 Uhr und 20:15 Uhr einen Motorrollerfahrer, der gemeinsam mit seiner Mitfahrerin im Bereich Steinschleifenweg und St.-Wolfgang-Straße gegen einen geparkten Skoda prallte.

Durch den Zusammenstoß entstand an dem Fahrzeug ein Sachschaden in Höhe von rund 8.000 Euro. Der Rollerfahrer und seine Sozia stürzten infolge des Aufpralls zu Boden. Dabei wurde die Mitfahrerin nach bisherigen Erkenntnissen vermutlich leicht verletzt.

Unfallbeteiligte flüchten vom Ort

Unmittelbar nach dem Sturz entfernten sich die beiden Jugendlichen von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern oder ihre Personalien zu hinterlassen. Dem Zeugen gelang es jedoch, das Versicherungskennzeichen des roten Rollers abzulesen und der Polizei zu übermitteln.

Beschreibung der Jugendlichen

Nach Angaben der Polizei wird der Fahrer als männlich, etwa 13 bis 16 Jahre alt, dunkel gekleidet und mit schwarzem Helm sowie schwarzem Visier beschrieben. Die Mitfahrerin soll ebenfalls zwischen 13 und 16 Jahre alt gewesen sein. Sie trug schwarz-rosafarbene Schuhe und einen schwarzen Helm. Zudem könnte sie im Rückenbereich verletzt sein.

Das Polizeirevier Weinheim hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet weitere Zeugen, die Hinweise zu den beiden Personen geben können, sich zu melden.

Hinweise nimmt das Polizeirevier Weinheim unter der Telefonnummer 06201 / 1003-0 entgegen.

Hinweis der Polizei: Wer einen Unfall verursacht, ist verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und die Feststellung der Personalien zu ermöglichen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar. Beobachtungen sollten umgehend der Polizei gemeldet werden.