Weinheim: Verbotenes Wendemanöver führt zu Verkehrsunfall auf der B38

Weinheim: Verbotenes Wendemanöver führt zu Verkehrsunfall auf der B38

Weinheim: Verbotenes Wendemanöver führt zu Verkehrsunfall auf der B38

27. Dezember 2025 – 06:54 Uhr

Am Freitagvormittag, dem 26. Dezember 2025, ereignete sich gegen 11:30 Uhr auf der B38 im Bereich des Saukopftunnels ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen leicht verletzt wurden.

Eine 65‑jährige Fahrerin einer Mercedes B‑Klasse war zuvor von der B3 kommend unterwegs und wollte auf die B38 in westliche Richtung auffahren. Am Beginn des Beschleunigungsstreifens hielt sie ihr Fahrzeug an, setzte den Blinker und leitete nach mehreren Sekunden überraschend ein Wendemanöver ein, um in Richtung Saukopftunnel zu gelangen. Dabei missachtete sie sowohl die durchgezogene Fahrbahnmarkierung als auch die Vorfahrt einer 23‑jährigen Fahrerin eines Ford Ka, die bereits auf der B38 unterwegs war.

Trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung konnte die 23‑Jährige eine Kollision nicht verhindern. Durch den Zusammenstoß lösten in beiden Fahrzeugen die Airbags aus. Der Mercedes wurde durch die Wucht des Aufpralls gedreht und kam auf der Gegenfahrbahn zum Stillstand.

Beide Fahrerinnen erlitten leichte Verletzungen und wurden vor Ort vom Rettungsdienst versorgt. Die Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 12.500 Euro geschätzt.

Für die Dauer der Bergungs- und Aufräumarbeiten blieb die Bundesstraße rund eine Stunde vollständig gesperrt. Die weiteren Ermittlungen führt das Polizeirevier Weinheim.

Wichtige Verhaltenstipps

  • Halten Sie ausreichend Abstand zu Unfallstellen und beachten Sie Anweisungen der Einsatzkräfte.
  • Vermeiden Sie abruptes Abbremsen oder Spurwechsel in Tunnelbereichen und auf Schnellstraßen.
  • Bleiben Sie aufmerksam und rechnen Sie mit unerwarteten Fahrmanövern anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Melden Sie gefährliche Situationen oder Beobachtungen der Polizei.